Liste Stützunterschrift

dpolg-bayer
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Beitrag von dpolg-bayer »

Eine Frage zum Thema "Stützungsunterschriften auf mehreren Wahlvorschlägen"

Laut Wahlausschreiben sind 3 Stellvertreter zu wählen, es werden 16 Stützungsunterschriften benötigt.
1 Wahlvorschlag enthält lediglich 1 Bewerber als Stellvertreter (und keine weiteren Bewerber)
1 weiterer Wahlvorschlag enthält 2 Bewerber als Stellvertreter (und keine weiteren Bewerber)

:?:
Dürfen beide Wahlvorschläge von den selben, wahlberechtigten Personen mit Stützungsunterschriften versehen werden oder müssen das 16 andere Personen sein?
albarracin_01
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Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

eine Unterschrift darf immer nur für eine :!: Vorschlagsliste abgegeben werden - unabhängig davon, ob bei den "Stellis" die Zahl der Vorschläge ausgeschöpft wurde.
So zB Pahlen in Neumann/Pahlen, "Sozialgesetzbuch IX", § 6 SchwbVWO, Rn. 3
&Tschüß
Wolfgang
dpolg-bayer
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Beitrag von dpolg-bayer »

Vielen Dank für die begründete Antwort. Ich kann diesen Umstand allerdings nicht ganz nachvollziehen, denn am Ende müssen ja 3 Stellvertreter gewählt werden. Ein komplizierteres Wahlverfahren in so einer einfachen Angelegenheit sollte sicherlich einmal überdacht werden. Trotzdem nochmals vielen Dank.
dpolg-bayer
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Beitrag von dpolg-bayer »

Frage:
Ich hoffe allerdings, dass es zulässig ist, einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und einen weiteren Wahlvorschlag für Stellvertreter von der selben Person unterschreiben zu lassen :?:
albarracin_01
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Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

"Frage:
Ich hoffe allerdings, dass es zulässig ist, einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und einen weiteren Wahlvorschlag für Stellvertreter von der selben Person unterschreiben zu lassen
"

Das ist auch unstrittig, da es sich um zwei getrennte Wahlvorgänge handelt.
&Tschüß
Wolfgang
Ulrich.Römer

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Beitrag von Ulrich.Römer »

Die gleichen Unterschriften auf einem Vorschlag für Vertrauensperson und Vorschlag für stellv. Mitglieder sind zulässig soweit es sich zweifelsfrei erkennen lässt, dass es sich insgesamt um EINEN Wahlvorschlag handelt. Ein wirksamer Wahlvorschlag kann so auch auf mehreren Blättern erstellt werden. Weitere Ausführungen dazu sind in der Wahlbroschüre auf Seite 36.
dpolg-bayer
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Beitrag von dpolg-bayer »

Wir haben aber mehrere Wahlvorschläge zu unterzeichnen:

Wahlvorschlag A für die Vertrauensperson
Wahlvorschlag B für 3 Stellvertreter (1 Person ist die selbe wie im Wahlvorschlag A)
Wahlvorschlag C für 2 Stellvertreter

Die Wahlvorschläge sind nicht miteinander verbunden, denn es handelt sich um 3 voneinander getrennte Wahlvorschläge.

Darf die selbe Person den Wahlvorschlag A für die Vertrauensperson und den Wahlvorschlag C für 2 Stellvertreter unterschreiben oder müssen für den Wahlvorschlag C neue Unterstützer gefunden werden :?:
albarracin_01
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Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

natürlich darf ein Wahlberechtigter im geschilderten Fall Vorschlag A und C mit Unterschrift unterstützen.
&Tschüß
Wolfgang
Ulrich.Römer

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Beitrag von Ulrich.Römer »

:D Absolut richtig!
Gleiche Unterschrift ist für A und C möglich.
Es wäre aber auch für die Kombination A und B zulässig. Wir hatten in einem anderen Beitrag geklärt, dass eine Person auch gleichzeitig als SBV und stellv. Mitglied auf einem Wahlvorschlag kandidieren kann.
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