Seite 1 von 1

SBV wahl

Verfasst: Sonntag 14. Oktober 2018, 10:35
von moosi
Hallo
Bei uns stehen die Wahlen an. Ich bin der Vertrauensmann und nicht SB.
Wir wenden das vereinfachte Wahlverfahren an.
Darf ich die Wahlleitung über nehmen ?
Muss ich den Wahlraum verlassen bis der/die Vorschlag/Vorschläge für den Vertrauensmann gemacht wurde.

Wahlversammlung: Teilnahme?

Verfasst: Sonntag 14. Oktober 2018, 17:30
von albin.göbel
moosi hat geschrieben:Muss ich den Wahlraum verlassen bis der Vorschlag für den Ver­trau­ens­mann­­ gemacht wurde?
NEIN: Hier die Position der B­IH­­­ in ihrem WahlNAVI: "Die amtierende Ver­trau­ens­per­son­ kann auch ohne Wahlrecht an der Wahlversammlung ­ teilnehmen." ­ Zudem obliegt Ihnen als Einlader ja auch die Ein­lass­kon­trol­le­ u.a. laut Fachschrifttum.
moosi hat geschrieben:Darf ich Wahlleitung übernehmen?
JA Sofern Sie von der Wahlversammlung zuvor zur ­ "Wahlleitung" gewählt werden. Siehe auch die Diskussion aus 2016 zu nichtbehindertem Wahlleiter mit weiteren Nachweisen am Ende. Generell gilt laut WahlNAVI: Sobald ein nichtbehinderter Beschäftigter zum Wahlleiter gewählt ist, ist er (ab diesem Moment) berechtigt, an dieser Wahl­ver­samm­lung­­ teilzunehmen.

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: SBV wahl

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 15:09
von frb
Danke für die Info - hier geht es aber nicht um die bisherige Vertrauensperson sondern ein Mitglied aus dem Betriebsrat. Dieser hatte bisher nichts mit der SBV zu tun.