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SBV wahl
Verfasst: Sonntag 14. Oktober 2018, 10:35
von moosi
Hallo
Bei uns stehen die Wahlen an. Ich bin der Vertrauensmann und nicht SB.
Wir wenden das vereinfachte Wahlverfahren an.
Darf ich die Wahlleitung über nehmen ?
Muss ich den Wahlraum verlassen bis der/die Vorschlag/Vorschläge für den Vertrauensmann gemacht wurde.
Wahlversammlung: Teilnahme?
Verfasst: Sonntag 14. Oktober 2018, 17:30
von albin.göbel
moosi hat geschrieben:Muss ich den Wahlraum verlassen bis der Vorschlag für den Vertrauensmann gemacht wurde?
NEIN: Hier die Position der BIH in ihrem
WahlNAVI: "Die amtierende Vertrauensperson kann auch ohne Wahlrecht an der Wahlversammlung teilnehmen." Zudem obliegt Ihnen als Einlader ja auch die Einlasskontrolle u.a. laut Fachschrifttum.
moosi hat geschrieben:Darf ich Wahlleitung übernehmen?
JA Sofern Sie von der Wahlversammlung zuvor zur "
Wahlleitung" gewählt werden. Siehe auch die
Diskussion aus 2016 zu nichtbehindertem Wahlleiter mit weiteren Nachweisen am Ende. Generell gilt laut
WahlNAVI: Sobald ein nichtbehinderter Beschäftigter zum Wahlleiter gewählt ist, ist er (ab diesem Moment) berechtigt, an dieser Wahlversammlung teilzunehmen.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: SBV wahl
Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 15:09
von frb
Danke für die Info - hier geht es aber nicht um die bisherige Vertrauensperson sondern ein Mitglied aus dem Betriebsrat. Dieser hatte bisher nichts mit der SBV zu tun.