Nachweis sB Eigenschaft im Bewerbungsverfahren

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downunder

Nachweis sB Eigenschaft im Bewerbungsverfahren

Beitrag von downunder »

Hallo,

muss ein Bewerber (Stelleausschreibung privater Arbeitgeber) mit GdB 40 einen Nachweis vorlegen um den Status nachzuweisen? AG lehnt Einsicht der SBV in die Bewerbungsunterlagen mit Hinweis auf nicht vorlegeten Nachweis ab.

Das BAG ver­langt von schwer­be­hin­der­ten Be­wer­bern, dass sie auf ih­re Schwer­be­hin­de­rung ent­we­der im ei­gent­li­chen Be­wer­bungs­schrei­ben (An­schrei­ben) oder im Le­bens­lauf hin­wei­sen, so dass der Ar­beit­ge­ber oh­ne große Mühe "auf ei­nen Blick" weiß, mit wem er es zu tun hat. Nicht aber die Vorlage eines Nachweises.

Sehe ich das richtig?
Ulrich.Römer

Re: Nachweis sB Eigenschaft im Bewerbungsverfahren

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo downunder,
mit einem GdB von 40 ohne Gleichstellung ist der Bewerber nicht schwerbehindert und fällt damit nicht in die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung. Ob mit oder ohne Nachweis ist also in diesem Fall völlig egal, da der Bewerber keine zusätzlichen Rechte (wie z.B. Einladungspflicht im ÖD) geltend macht .
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Nachweis sB Eigenschaft im Bewerbungsverfahren

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

natürlich darf ein AG im Zweifelsfall einen Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung verlangen, wenn ein Bewerber sich darauf beruft und entsprechende Rechte geltend macht.
Allerdings muß der AG auch dann schon die SBV informieren, wenn ein Bewerber in seiner Bewerbung eine Schwerbehinderung (ohne Nachweis) erwähnt.
Wenn aber im vorliegenden Fall lediglich ein GdB von 40 (ohne Gleichstellung) geltend gemacht wird, muß der Ag auch die SBV nicht informieren, da die gesetzlichen Vorraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte aus dem SGB IX gar nicht erfüllt ist.
&Tschüß
Wolfgang
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