Wahlleiter bei vereinfachtem Verfahren
Verfasst: Freitag 24. August 2018, 11:59
Hallo zusammen,
wir werden das vereinfachte Verfahren anwenden.
Zum Wahlleiter möchten wir gerne eine nicht "betroffene" Person wählen, d.h. ein nicht schwerbehinderter Kollege, der auch nicht Mitglied im Personalrat ist. Ist dies generell möglich und falls ja, ab wann darf diese Person dann an der Wahlversammlung teilnehmen?
Im voraus ganz herzlichen Dank.
Herzliche Grüße aus Oberndorf am Neckar.
Jochen Gaus
wir werden das vereinfachte Verfahren anwenden.
Zum Wahlleiter möchten wir gerne eine nicht "betroffene" Person wählen, d.h. ein nicht schwerbehinderter Kollege, der auch nicht Mitglied im Personalrat ist. Ist dies generell möglich und falls ja, ab wann darf diese Person dann an der Wahlversammlung teilnehmen?
Im voraus ganz herzlichen Dank.
Herzliche Grüße aus Oberndorf am Neckar.
Jochen Gaus