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Wahlleiter bei vereinfachtem Verfahren

Verfasst: Freitag 24. August 2018, 11:59
von jochengaus
Hallo zusammen,

wir werden das vereinfachte Verfahren anwenden.

Zum Wahlleiter möchten wir gerne eine nicht "betroffene" Person wählen, d.h. ein nicht schwerbehinderter Kollege, der auch nicht Mitglied im Personalrat ist. Ist dies generell möglich und falls ja, ab wann darf diese Person dann an der Wahlversammlung teilnehmen?

Im voraus ganz herzlichen Dank.

Herzliche Grüße aus Oberndorf am Neckar.

Jochen Gaus

AW: Nichtbehinderter Wahlleiter?

Verfasst: Freitag 24. August 2018, 12:30
von albin.göbel
Jochen hat geschrieben:ab wann darf diese Person dann an der Wahlversammlung teilnehmen?
Hallo, dieses ist möglich laut herrschender Ansicht. Er darf teilnehmen, sofern das die Wahlversammlung beschließt oder sobald er zur Wahlleitung gewählt ist. Siehe dazu auch das WahlNAVI wie folgt:

"Wahlleiter und Wahlhelfer, die nicht wahl­be­rech­tigt­ sein müssen, sind berechtigt an der Wahlversammlung teilzunehmen."

Die Wahlleitung muss nicht zwingend aus der Mitte der Wahlversammlung kommen, so zu Recht bereits für ­ SBV-Stufenwahl LAG Köln, ­ 19.10.2011, ­ 3 TaBV 51/11, II.2.b.cc, Rn. 46 m.w.N. aus Recht­spre­chung­­­ und Schrifttum.

Viele Grüße
Albin Göbel