Digitale Wahlversammlung - Pflicht oder Kür

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Ulrich.Römer

Digitale Wahlversammlung - Pflicht oder Kür

Beitrag von Ulrich.Römer »

Kann ich als Wähler darauf bestehen, dass die Wahlversammlung online oder hybrid stattfindet?
(hybrid = die Kombination von herkömmlicher Präsenz-Wahlveranstaltung mit digitaler Distanz-Wahlversammlung)
jada.wasi
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Digitale Wahlversammlung - Pflicht oder Kür

Beitrag von jada.wasi »

Kann ich als Wähler darauf bestehen, dass die Wahlversammlung online oder hybrid stattfindet?
Nein - geht nicht. Die Wähler haben kein Vetorecht gegen eine Präsenzwahl. Video- und Telefonkonferenz ohnehin allenfalls dann, wenn auch alle wahlberechtigten sbM über einen geeigneten digitalen Zugang verfügen sollten (LPK-SGB IX, § 28 SchwbVWO aF Rn. 14) um Wahlvorschläge machen zu können. Auch der Arbeitgeber darf weder das eine noch das andere vorschreiben. Außerdem ist hybride Wahlversammlung wahlordnungsrechtlich nicht normiert – also nicht vorgesehen und folglich unzulässig.

Empfehlung zur Präsenzdurchführung möglichst zu Beginn des Regelwahlzeitraums, um nicht von Coronaherbstwelle „überrascht“ zu werden, von der ja einige Virologen reden: Minister Lauterbach ist sich „ziemlich sicher, dass wir eine Herbstwelle bekommen“. Er „rechnet fest mit einer neuen Welle im Herbst“. Eingeladen werden kann und darf bspw. schon im September für Anfang Oktober. Auch Christian Drosten sieht kein Ende der Pandemie. Gruß Jada Wasi
Ulrich.Römer

Re: Digitale Wahlversammlung - Pflicht oder Kür

Beitrag von Ulrich.Römer »

Das würde dann bedeuten, dass die Form der Wahlversammlung von der Risiko-Einschätzung der Einladenden abhängt. Wenn diese Einschätzung völlig falsch oder von anderen Faktoren beeinflusst ist, wie können sich Wahlberechtigte wehren? Da es keine Mindestbeteiligung der Wahlberechtigten gibt, könnte mit dieser Entscheidung unter Umständen die Wahlbeteiligung gesteuert werden und das wäre doch sicher nicht im Sinne des Verordnungsgebers?
jada.wasi
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Digitale Wahlversammlung - Pflicht oder Kür

Beitrag von jada.wasi »

Wahlversammlung digital, hybrid oder präsenz?

Ulrich.Römer hat geschrieben: Dienstag 29. März 2022, 17:20 Das würde dann bedeuten, dass die Form der Wahlversammlung von der Risiko-Einschätzung der Einladenden abhängt.
Hallo zusammen,

nein, weil ja unabhängig von einer Risiko-Einschätzung;
einer solchen Risiko-Einschätzung bedarf es nicht mehr:

Der neue „angefügte“ § 20 Absatz 5 SchwbVWO wird als eine „anlassunabhängige Regelung“ zu sehen sein, im Unterschied zum vormaligen alten § 28 SchwbVWO a.F. „aus_Anlass der COVID-19-Pandemie“ lt. der Überschrift, demnach auch unabhängig von „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“. Damit entscheidet der Einlader, ob Präsenz ohne Briefwahl - oder aber Online mit Briefwahl: Eine hybride Wahlversammlung ist nirgends vorgesehen, somit bereits deshalb m.E. unzulässig. So zu Recht auch Sachadae, LPK-SGB IX, § 28 SchwbVWO a.F. in Rn. 18. Gruß Jada Wasi

Ulrich.Römer hat geschrieben: Dienstag 29. März 2022, 17:20 … könnte mit dieser Entscheidung unter Umständen die Wahlbeteiligung gesteuert werden und das wäre doch sicher nicht im Sinne des Verordnungsgebers?
Eine solche Entscheidung, ob online oder hybrid, steht mE niemandem zu, weil vom Verordnungsgeber einerseits nur Video- und Telefonkonferenz oder anderseits nur Präsenz zugelassen wurde – aber keine Mischformen aus beidem. Dafür geben weder die Materialien zur Wahlordnung noch Kommentare dazu irgendwas her.

Hinweis: In jedem Falle sollte m.E. daran gedacht werden, mindestens eine Stellvertretung der Wahlleitung wählen zu lassen für den Fall, dass die Wahlleitung kurzfristig ausfällt etwa wegen Corona oder Influenza oder sonst.

Zur Stellvertretung siehe auch IFB-Praxistest 2 – wonach auch (vorsorgliche) Wahl einer Stellvertretung denkbar in einer digitalen Wahlversammlung.
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