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Gleichstellung

Verfasst: Mittwoch 14. März 2018, 09:28
von arcus
Beschäftigte mit einem GdB von 30 oder 40 können vom Arbeitsamt gleichgestellt werden. Die Gleichstellung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Kennt jemand die Quote der anerkannten Gleichstellungen? bundesweit? länderspezifisch?

Re: Gleichstellung

Verfasst: Mittwoch 14. März 2018, 10:03
von Ulrich.Römer
Hallo arcus,
abgesehen davon, dass die Frage etwas unpräzise ist (welche Quote?) werden die Zahlen zu Gleichstellungen von der Arbeitsagentur wohl nicht veröffentlicht. Auf der Seite https://statistik.arbeitsagentur.de/ habe ich zumindest nichts gefunden.

AW: Gleichstellung - Zusicherung

Verfasst: Mittwoch 14. März 2018, 14:00
von albin.göbel
arcus hat geschrieben:Quote der Gleichstellungen?
Statistisches Material bundesweit zu den Gleichstellungen (Anerkennungsquoten 2012/2013) finden Sie hier auf Seite 11 einschl. zugesicherten Gleichstellungen.

Die bedenkliche Zusicherungspraxis von Gleichstellungen der Bundesagentur für Arbeit wurde nach verbreiteter bzw. harscher Kritik end­lich per Weisung der BA aufgehoben und abgeschafft mit Erlass vom 22.05.2017 zu § 2 SGB IX. Hat sich offenbar wohl nur noch immer nicht überall bei allen Arbeitsagenturen rumgesprochen - weil teilweise weiterhin Merkblätter zur "Zusicherung der Gleich­stel­lung" verbreitet werden mit teils frag­wür­di­gem Inhalt, da eine bloße Zu­si­che­rung entgegen dem irreführenden Merkblatt mitnichten der Bewilligung gleich­wer­tig ist gemäß BAG 27.01.2011, 8 AZR 580/09, und den Vorinstanzen (INF, 03/2017, Seite 7, und SuP 8/2017, Seite 519).

Wohl noch nicht ganz auf der "Höhe der Zeit" Luthe in: JurisPK, SGB IX, Rn. 179 zu § 2 SGB IX 2018, dass Nachteile von nur zugesicherten ggü bewilligten Gleich­stel­lun­gen "zu vernachlässigen" seien, un­ter Verweis auf eine nicht rechtskräftige Fehlentscheidung des LSG Hessen vom 11.07.2007, L 7 AL 61/06, die gerade nicht vom BSG (B 11 AL 47/07) bestätigt wurde. Das ist und war noch nie so und ist aus meiner Sicht reine Desinformation und als solche strikt abzulehnen lt. ständiger Rspr. und längst h.M.

Schwerbehindertenrecht: SGB IX - Zusicherung statt Gleichstellung?
Zu BSG, 18.12.2008, B 11 AL 47/07

Die Praxis der Bundesagentur für Arbeit, bei Anträgen auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nur eine Zusicherung auszusprechen, kann im Hinblick auf das Ergebnis der Verhandlung vor dem 11. Senat am 18.12.2008 angegriffen werden (B 11 AL 47/07).

In dem Termin erkannte die Bundesagentur den Anspruch des dortigen Klägers auf Gleichstellung an und vermied damit eine Grundsatzentscheidung.

Die Urteile des SG Fulda - S 1 AL 102/05 - und des Hessischen LSG - L 7 AL 61/06 sind durch das Bundessozialgericht nicht bestätigt worden.

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: Gleichstellung

Verfasst: Mittwoch 14. März 2018, 14:38
von Ulrich.Römer
Interessant zu diesem Thema sind auf jeden Fall die Weisungssammlungen der Agentur, hier
die Weisung zur Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX

Re: Gleichstellung

Verfasst: Mittwoch 14. März 2018, 15:44
von arcus
@albin.göbel vielen Dank. sie haben mir weitergeholfen.