Digitale Wahlversammlung - Entscheidung SBV?
Digitale Wahlversammlung - Entscheidung SBV?
Wer entscheidet darüber, ob die Wahlversammlung in Präsenz oder als Video- und Telefonkonferenz stattfindet?
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Re: Digitale Wahlversammlung - Entscheidung SBV?
Darüber befindet die einladende bisherige SBV. Video- und Telefonkonferenz mE aber nur, wenn alle wahlberechtigten sbM über einen geeigneten Zugang verfügen, sonst nicht. Existiert noch keine SBV, dann entscheiden die Einlader nach § 19 Abs. 2 SchwbVWO.Wer entscheidet darüber, ob Wahlversammlung in Präsenz oder als Video- und Telefonkonferenz stattfindet?