Hallo,
ein Kollege hat mir gesagt, eine Herabsetzung des GdB auf 0 würde keine Nachwirkung von 3 Monaten nach § 199 SGB IX auslösen. Es wäre je keine Herabsetzung, sondern ein Wegfall. Ist das so?
Gibt es hier eine offizielle, zitierbare Quelle ?
Nachwirkung § 199 SGB IX bei GdB 0
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Re: Nachwirkung § 199 SGB IX bei GdB 0
Hallo,
woher hat denn der "Kollege" sein angebliches Wissen?
§ 199 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __199.html
behandelt die Folgen einer Herabsetzung allgemein. Für eine Herabsetzung auf GdB 0 gibt es weder dort noch anderswo eine Sonderregelung.
Deshalb gilt die Nachwirkung auch für den Fall der Herabsetzung auf "0".
woher hat denn der "Kollege" sein angebliches Wissen?
§ 199 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __199.html
behandelt die Folgen einer Herabsetzung allgemein. Für eine Herabsetzung auf GdB 0 gibt es weder dort noch anderswo eine Sonderregelung.
Deshalb gilt die Nachwirkung auch für den Fall der Herabsetzung auf "0".
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang