Hallo,
Ende Oktober stehen die SBV-Wahlen an.
In unserem Betrieb wird das vereinfachte Wahlverfahren angewandt.
Nun meine Frage:
Einige schwerbehinderte KollegInnen können krankheitsbedingt nicht an der Wahl teilnehmen.
Ist eine Briefwahl für diese Personengruppe möglich?
Wenn ja, wie findet diese statt? Wie wird hier eine Wählerliste erstellt, wenn erst bei den Wahlen die Liste erstellt werden soll?
Vielen Dank für das Feedback.
Vielen Grüße
Antonella
Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren
Hallo,
im vereinfachten Wahlverfahren sieht die Wahlordnung keine Briefwahl vor.
Eine Briefwahl ist nur für den Fall des "hybriden" vereinfachten Wahlverfahrens (§ 20 Abs. 5 SchwbVWO) vorgesehen, d. h. Wahlversammlung per Video- oder Telefonkonferenz und Stimmabgabe per Briefwahl, wobei dann die Vorschriften für die schriftliche Stimmabgabe im förmlichen Wahlverfahren entsprechend zu beachten sind.
VG aus dem Integrationsamt
im vereinfachten Wahlverfahren sieht die Wahlordnung keine Briefwahl vor.
Eine Briefwahl ist nur für den Fall des "hybriden" vereinfachten Wahlverfahrens (§ 20 Abs. 5 SchwbVWO) vorgesehen, d. h. Wahlversammlung per Video- oder Telefonkonferenz und Stimmabgabe per Briefwahl, wobei dann die Vorschriften für die schriftliche Stimmabgabe im förmlichen Wahlverfahren entsprechend zu beachten sind.
VG aus dem Integrationsamt