Wahl mit freigestellter Mitarbeiterin
Verfasst: Montag 20. Februar 2023, 09:30
Folgender Hintergrund:
Im Unternehmensstandort mit 5 schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern existiert eine SBV und turnusgemäß wurde eine neue SBV gewählt. Im Vorfeld übergab der Arbeitgeber der SBV eine Mitarbeiterliste mit 4 Namen. Im Bewusstsein der SBV das es 5 sein müssten (er kennt diese persönlich) lud er auch die nicht auf der Liste stehende schwerbehinderte Person zur Wahl ein. Die Wahl an sich sich verlief reibungslos und gesetzteskonfom gemäß SchbVWO. Auch die Meldung an alle nötigen Stellen war gegeben. Ca. 4 Wochen nach der Wahl informierte der Arbeitgeber die gewählte SBV das er diese Position nicht ausführen kann, da es am Standort keine SBV zu geben habe. Er begründet dies mit nur 4 Wahlberechtigten Mitarbeitern. Die fünfte durch den SBV hinzugefügte Person ist in der Freistellungsphase mit anschliessendem Austritt aus dem Unternehmen.
Fragestellung:
Uns ist bewusst das Mitarbeiter in der Freistellungsphase, welche danach nicht mehr im Unternehmen tätig werden kein aktives Wahlrecht haben. Dies war der damaligen SBV zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst. Ist es dann aber dennoch nicht so, das der Arbeitgeber die Frist zur Anfechtung der Wahl versäumt hat und diese dennoch rechtskräftig und demnach eine SBV existiert? Kann man sich dadurch im Nachgang auf das BAG-Urteil 7 ABR 27/21 berufen, wonach die gewählte SBV bei Absinken der schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiter unter 5 bis zum Amtszeitende erhalten bleibt.
Kann man das so überhaupt interpretieren oder wie sind Eure Meinungen?
Im Unternehmensstandort mit 5 schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern existiert eine SBV und turnusgemäß wurde eine neue SBV gewählt. Im Vorfeld übergab der Arbeitgeber der SBV eine Mitarbeiterliste mit 4 Namen. Im Bewusstsein der SBV das es 5 sein müssten (er kennt diese persönlich) lud er auch die nicht auf der Liste stehende schwerbehinderte Person zur Wahl ein. Die Wahl an sich sich verlief reibungslos und gesetzteskonfom gemäß SchbVWO. Auch die Meldung an alle nötigen Stellen war gegeben. Ca. 4 Wochen nach der Wahl informierte der Arbeitgeber die gewählte SBV das er diese Position nicht ausführen kann, da es am Standort keine SBV zu geben habe. Er begründet dies mit nur 4 Wahlberechtigten Mitarbeitern. Die fünfte durch den SBV hinzugefügte Person ist in der Freistellungsphase mit anschliessendem Austritt aus dem Unternehmen.
Fragestellung:
Uns ist bewusst das Mitarbeiter in der Freistellungsphase, welche danach nicht mehr im Unternehmen tätig werden kein aktives Wahlrecht haben. Dies war der damaligen SBV zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst. Ist es dann aber dennoch nicht so, das der Arbeitgeber die Frist zur Anfechtung der Wahl versäumt hat und diese dennoch rechtskräftig und demnach eine SBV existiert? Kann man sich dadurch im Nachgang auf das BAG-Urteil 7 ABR 27/21 berufen, wonach die gewählte SBV bei Absinken der schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiter unter 5 bis zum Amtszeitende erhalten bleibt.
Kann man das so überhaupt interpretieren oder wie sind Eure Meinungen?