SBV "Online-Wahlverfahren" ein oder zwei Stimmzettel?
Verfasst: Dienstag 30. August 2022, 13:42
Hallo,
ich bin etwas ratlos:
Im vereinfachten Wahlverfahren sind die Wahl der Vertrauensperson und die Wahl der StellvertreterInnen zwei getrennte Wahlgänge, deswegen natürlich auch zwei Stimmzettel etc.
Wie sieht es jetzt bei einer Online-Wahlversammlung mit anschließender Briefwahl aus?
Die FAQ des der ad-hoc-Arbeitsgruppe sagt dazu "Auch im Nachgang zur Online-Wahlversammlung wird in einem Wahlgang die
Vertrauensperson und in einem zweiten Wahlgang die Stellvertretung gewählt. Aus den Briefwahlunterlagen müssen beide Wahlvorgänge getrennt voneinander eindeutig ersichtlich sein."
In den aktuellen, von der BIH zur Verfügung gestellten Formularen für dieses Wahlverfahren werden auch zwei getrennte Stimmzettel für Vertrauensperson und Stellvertreter vorgegeben. Aber schon bei der in diesem Paket enthaltenen "Persönlichen Erklärung" und dem "Merkblatt schriftliche Stimmabgabe" sieht es anders aus. Hier wird mehrfach von "dem Stimmzettel" und "dem Wahlumschlag" im Singular gesprochen. Das könnte die Wahlberechtigten im besten Fall nur verwirren, evtl. die Wahl aber auch angreifbar machen, wenn nicht eindeutig ist, auf welchen Stimmzettel sich die Selbsterklärung bezieht.
Konsequenterweise müsste man ja zwei Stimmzettel und zwei Wahlumschläge (am besten in zwei unterschiedlichen Farben) zusammen mit einem Freiumschlag verschicken und dann "...den roten Stimmzettel in den roten Wahlumschlag und den blauen Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und dann beide farbigen Umschläge in den weißen Freiumschlag...". Oder eben einen kombinierten Stimmzettel mit zwei getrennten Abschnitten.
Hintergrund könnte sein, dass § 20 Absatz 5 SchwbVWO auf § 11 SchwbVWO verweist und § 11 SchwbVWO spricht von „dem Stimmzettel und dem Wahlumschlag“. Also doch ein Unterschied zu einer Wahlversammlung in Präsenz?
Unabhängig davon, welchen Weg man nun für den richtigen hält, mit den aktuellen Formularen, die sich meiner Meinung nach inhaltlich widersprechen und dazu geeignet sein könnten, die Wahlberechtigten zu verwirren habe ich in dieser Frage kein gutes Gefühl und werde wohl für mich Anpassungen vornehmen müssen.
Falls jemand aus der ad-hoc-Arbeitsgruppe mitliest: Vielen Dank für die FAQ und Formulare, sie sind sehr hilfreich. Ich finde es auch super, dass sie rege gepflegt und verbessert werden. Super wäre es, wenn es eine Art History oder Change-log gäbe. Ich habe z. B. heute gesehen, dass es zur Einladung eine neue Version (23.08.22) gibt, nachdem ich meine bereits auf der vorigen Version (12.08.22) erstellt habe. Jetzt wäre es spannend zu wissen, was genau sich geändert hat, um das evtl. noch anzupassen.
ich bin etwas ratlos:
Im vereinfachten Wahlverfahren sind die Wahl der Vertrauensperson und die Wahl der StellvertreterInnen zwei getrennte Wahlgänge, deswegen natürlich auch zwei Stimmzettel etc.
Wie sieht es jetzt bei einer Online-Wahlversammlung mit anschließender Briefwahl aus?
Die FAQ des der ad-hoc-Arbeitsgruppe sagt dazu "Auch im Nachgang zur Online-Wahlversammlung wird in einem Wahlgang die
Vertrauensperson und in einem zweiten Wahlgang die Stellvertretung gewählt. Aus den Briefwahlunterlagen müssen beide Wahlvorgänge getrennt voneinander eindeutig ersichtlich sein."
In den aktuellen, von der BIH zur Verfügung gestellten Formularen für dieses Wahlverfahren werden auch zwei getrennte Stimmzettel für Vertrauensperson und Stellvertreter vorgegeben. Aber schon bei der in diesem Paket enthaltenen "Persönlichen Erklärung" und dem "Merkblatt schriftliche Stimmabgabe" sieht es anders aus. Hier wird mehrfach von "dem Stimmzettel" und "dem Wahlumschlag" im Singular gesprochen. Das könnte die Wahlberechtigten im besten Fall nur verwirren, evtl. die Wahl aber auch angreifbar machen, wenn nicht eindeutig ist, auf welchen Stimmzettel sich die Selbsterklärung bezieht.
Konsequenterweise müsste man ja zwei Stimmzettel und zwei Wahlumschläge (am besten in zwei unterschiedlichen Farben) zusammen mit einem Freiumschlag verschicken und dann "...den roten Stimmzettel in den roten Wahlumschlag und den blauen Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag und dann beide farbigen Umschläge in den weißen Freiumschlag...". Oder eben einen kombinierten Stimmzettel mit zwei getrennten Abschnitten.
Hintergrund könnte sein, dass § 20 Absatz 5 SchwbVWO auf § 11 SchwbVWO verweist und § 11 SchwbVWO spricht von „dem Stimmzettel und dem Wahlumschlag“. Also doch ein Unterschied zu einer Wahlversammlung in Präsenz?
Unabhängig davon, welchen Weg man nun für den richtigen hält, mit den aktuellen Formularen, die sich meiner Meinung nach inhaltlich widersprechen und dazu geeignet sein könnten, die Wahlberechtigten zu verwirren habe ich in dieser Frage kein gutes Gefühl und werde wohl für mich Anpassungen vornehmen müssen.
Falls jemand aus der ad-hoc-Arbeitsgruppe mitliest: Vielen Dank für die FAQ und Formulare, sie sind sehr hilfreich. Ich finde es auch super, dass sie rege gepflegt und verbessert werden. Super wäre es, wenn es eine Art History oder Change-log gäbe. Ich habe z. B. heute gesehen, dass es zur Einladung eine neue Version (23.08.22) gibt, nachdem ich meine bereits auf der vorigen Version (12.08.22) erstellt habe. Jetzt wäre es spannend zu wissen, was genau sich geändert hat, um das evtl. noch anzupassen.