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Digitale Wahlversammlung - Einladung

Verfasst: Dienstag 22. März 2022, 11:54
von Ulrich.Römer
Muss die Einladung zur Wahlversammlung bereits verbindlich den Hinweis auf die digitale Sitzung enthalten oder kann im Vorfeld kurzfristig von Präsenz auf digital gewechselt werden?

Digitale Wahlversammlung - Einladung

Verfasst: Samstag 2. April 2022, 17:53
von magdalena.mayer
Muss die Einladung zur Wahlversammlung bereits verbindlich den Hinweis auf die digitale Sitzung enthalten …
Ja zwecks Transparenz und m.E. unter Hinweis auf § 20 Absatz 5 SchwbVWO. Der alte BIH-Vordruck kann nicht unverändert übernommen werden für die Einladung zur Video- und Telefonkonferenz. Frage: Kommt evt. neuer Muster-Einladungsvordruck der BIH für diese „Sitzung“ mittels Schaltkonferenz laut § 20 Abs. 5 SchwbVWO?

… kann im Vorfeld kurzfristig von Präsenz auf digital gewechselt werden?
Von Präsenz auf Digital umswitchen könnte womöglich als „Abbruch“ der Wahl angesehen werden, weil zwangsläufige Verzögerungen durch nachgelagerte Briefwahlen - mit dann womöglich vertretungsloser Zeit? Ein Abbruch kommt aber eigentlich nur bei Nichtigkeit in Frage nach der BAG-RSpr. Magdalena Mayer

Aufsatz (Wahlabbruch)
Georg Sendelbeck, AuR 12/2022, S. 524 – 525, Fehler im Wahlausschreiben und einstw. Rechtsschutz zur BR-Wahl

Digitale Wahlversammlung - Einladung

Verfasst: Montag 2. Mai 2022, 16:03
von magdalena.mayer
NEU Sonderfall Wahlinitiatoren: Für Einladung selbst sind mindestens 3 Wahlberechtigte erforderlich bei erstmaliger SBV-Wahl. Die ersten sechs sbM, die eine Wahl einleiten, wenn noch keine SBV im Betrieb besteht, befinden sich ab der Einleitung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der „aktiven Phase“ (§ 15 Abs. 3a KSchG sinngemäß: „der Kündigungsschutz gilt für die ersten sechs in der Einladung aufgeführten Arbeitnehmer“). Der Kündigungsschutz wurde 2021 von drei auf bis zu sechs „Einladende“ erweitert, um den Wahlschutz zu erhöhen (SuI 5/2022, Seite 5 und 6). Magdalena Mayer