Zeitplan zur Wahl (förmliches Wahlverfahren)

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schmitzi

Zeitplan zur Wahl (förmliches Wahlverfahren)

Beitrag von schmitzi »

Hier die Frage zum Aushang des Wahlausschreibens
In unserem Amt ist das Wahlausschreiben an fünf Standorten plus einer weiteren Adresse eines Standortes auszuhängen. An einer Adresse ist dieser Aushang nicht an demselben Tag ausgehängt worden, sondern erst ein bis zwei Tage (bezogen auf die Stunden) später. Ist damit bereits ein Verstoß im zeitlichen Ablauf der Wahl eingetreten? Kann damit jemand die Wahl anfechten?
Ulrich.Römer

AW: Zeitplan zur Wahl (förmliches Wahlverfahren)

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo schmitzi,
das kann unter Umständen kritisch werden. Sind mit verspätetem Aushang die 6 Wochen bis zum Wahltermin eingehalten?
Wenn ja, dann stellt sich nur noch die Frage, wie mit Wahlvorschlägen oder Einsprüchen gegen die Wählerliste umgegangen wird, die nach der Frist der anderen Standorte eingehen.
Im Kommentar Wiegand / Hohmann steht zu § 5 SchwbVWO bei Rn.90: Aus § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 19 Abs. 1 BetrVG folgt, dass in Betrieben der Privatwirtschaft grundsätzlich Fehler des Wahlverfahrens einschließlich des Wahlausschreibens berichtigt werden können. (BAG Beschluss vom 19.06.1985 - 6 ABR 4/85) Diese Berichtigung muss den Arbeitnehmern wiederum durch Aushang bekannt gegeben werden. Das ergibt meiner Meinung nach die Möglichkeit die Frist auf allen Ausschreiben um zwei Tage zu verschieben. Eine Verschiebung des Wahltages ist ausdrücklich nicht zulässig. Falls der Wahltermin verlegt werden muss, ist die Wahl neu auszuschreiben (LAG Hamm, Beschluss vom 28.03.1974 - 8 TaBV 13/74)
sbv ralf

AW: Zeitplan zur Wahl (förmliches Wahlverfahren)

Beitrag von sbv ralf »

Bei uns ist der Fall ähnlich gelagert,

unsere Dienstelle besteht aus über 30 Schulen, denen das Wahlausschreiben per Post zugesendet wurde.
Der Wahlvorstand hat an einem Mittwoch getagt, die Wahlausschreiben sind am direkt darauf folgenden Donnerstag bei der Bezirksregierung in die Post gegangen. An der Schule an der der Wahlvorstand arbeitet (Der gesamte Wahlvorstand arbeitet an der selben Schule) wurde am Montag das Wahlausschreiben gemäß Termin ausgehängt und dem PR und der Dienststelle wurde am Montag das Wahlausschreiben persönlich ausgehändigt . Ist die Wahl anfechtbar, wenn auch nur an einer Schule das Wahlauschreiben verspätet aufgehängt wurde?
Wenn ja, wie kann man überhaupt in dieser Situation eine nicht anfechtbare Wahl durchführen?
Muss der Wahlvorstand auf "Rundreise" gehen und wird er hierfür freigestellt und werden die Kosten erstattet?
Ulrich.Römer

AW: Zeitplan zur Wahl (förmliches Wahlverfahren)

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hier empfiehlt sich mal wieder - wie immer - mit dem Betriebs-/Personalrat zu sprechen. Die haben bei ihrer Wahl nämlich das gleiche Problem. Analog sollte dann auch die SBV-Wahl organisiert werden. Eine "Rundreise" wäre vielleicht ganz nett, nach meiner Meinung aber nicht notwendig. Im Regelfall gibt es an allen Standorten eine "Person des Vertrauens", diese kann den Aushang örtlich übernehmen. Bei den angesprochenen Schulen könnte das z.B. das Schulsekretariat oder aber auch der Hausmeister übernehmen. Eine zeitgleiche Verteilung bekommt man per Fax oder Scan&Mail einfach realisiert.
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