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Wahlergebnis

Verfasst: Dienstag 11. November 2014, 14:09
von lotta
Hallo zusammen!

Heute wurde in unserem Unternehmen die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt. Soweit, so gut. Es standen 4 Kanidaten zur Wahl. Einer davon ist (mit 4 von 5 Stimmen) zur Vertrauensperson gewählt worden. Eindeutiges Ergebnis. Aber die Stellvertretungen (insgesamt dann 3 Kanditaten) haben:
Kandidat A 3 Stimmen
Kandidat B 2 Stimmen
Kandidat C 1 Stimme
erhalten. Nun soll es so sein, dass Kandidat A und B offizielle Stellvertretung werden. Ist das richtig so? Was ist mit Kandidatin C?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Danke und Gruß
Lotta

AW: Wahlergebnis

Verfasst: Dienstag 11. November 2014, 14:17
von arcus
ich denke A ist erster Stellvertr. B zweiter Stellvertr. und C dritter Stellvertreter. Wenn und so hab ich das verstanden vorher festgelegt wurde, daß es 3 Stellvertreter geben soll.

AW: Wahlergebnis

Verfasst: Dienstag 11. November 2014, 15:00
von Ulrich.Römer
Hallo lotta,
die Anzahl der stellvertetenden Mitglieder wrd vor der Wahl festgelegt.
Wenn in Ihrem Fall der Beschluss auf zwei zu wählende Stellvertreter lautete, dann ist
Kandidat A 1. Stellv.,
Kandidat B 2. Stellv. und
Kandidat C nicht gewählt.
Auch bei späterem Nachrücken weil z.B. Kandidat A aus dem Unternehmen ausscheidet bleibt C unberücksichtigt. Das ist der Unterschied zur BR/PR-Wahl. Bei der SBV-Wahl gibt es keine Ersatzmitglieder bzw. Nachrücker.

AW: Wahlergebnis

Verfasst: Mittwoch 12. November 2014, 13:29
von lotta
Hallo arcus,
hallo Herr Römer!

Es wurde vorher nicht direkt festgelegt, dass es 3 Stellvertreter geben soll. Bzw. wurde es nicht explizit so ausgesprochen, sondern der Wahlleiter hat gesagt: "Es stellen sich somit 3 Stellvertreter zur Wahl" ! Für mich würde es dann auch bedeuten, dass man sich auf 3 festgelegt hat.

Also stellt sich nun die Frage, ob alle 3 auch Stellvertreter (natürlich abfallend der Stimmen die sie bekommen haben) sind?

Herzlichen Dank erstmal!
Lotta

AW: Wahlergebnis

Verfasst: Mittwoch 12. November 2014, 15:42
von matthias.günther
Hallo lotta,

nur aufgrund der Formulierung der Wahlleitung wäre aus meiner Sicht nicht ausreichend, um die Anforderungen des § 20 Abs. 2 S. 1 SchwbVWO zu erfüllen (Beschluss der Anzahl der stellv. Mitgl. durch die Wahlversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit, dann kommen erst die Kandidatenvorschläge und die eigentliche Wahlhandlung), hierüber müsste auch eine Notiz in der Niederschrift zur Wahlversammlung erfolgen. Gab es Wahlberechtigte, die sich gegenteilig zu der Anzahl der Stellvertreter geäußert haben?
Die Frage ist doch, was passiert im Falle einer Anfechtung. Wenn wegen der (missglückten) Festlegung der Anzahl der zu wählenden Stellvertreter die Wahl angefochten wird, könnte es problematisch werden.

AW: Wahlergebnis

Verfasst: Donnerstag 13. November 2014, 09:11
von lotta
Hallo Matthias Günther!

Also unsere alte und leider auch wieder neue SBV ist nicht gerade informiert, was die WO angeht. Da haben sie so gut wie keine Ahnung. Deswegen ist es ja jetzt auch so unglücklich gelaufen. Und da unsere SBV nicht gerade "berühmt" bzw. aktiv in unserem Unternehmen ist, bezweifle ich, dass es irgendjemanden gibt, der die Wahl anfechten möchte.

Ich selbst bin freigestelltes BR Mitglied. Es war uns als BR wichtig, die SBV ein wenig präsenter zu machen. Daher haben sich auch 2 aus unserem Gremium aufstellen lassen.

Während der Wahlversammlung kam die Frage der alten SBV auf, wie viele Stellvertreter es denn geben darf. Das ist ja im §94 SGB geregelt. Genau das habe ich gesagt mit der Ergänzung: Wenn wir uns jetzt für die Anzahl 3 Stellvertreter einigen, dann können auch 3 gewählt werden. Daraufhin sagt der Wahlleiter: Gut, dann stellen sich 3 Kandidaten zur Wahl.

Und ob es eine Niederschrift gibt, bezweifle ich.

Nein, es wurde bislang nichts gegenteiliges geäußert.

VG
Lotta

AW: Wahlergebnis

Verfasst: Donnerstag 13. November 2014, 11:44
von arcus
Hallo Lotta,
Wenn die Wahl nicht angefochten wird dann habt ihr 3 Stellvertreter. Der 2.&3. Stellvertreter kommen eh erst zum Zug wenn der 2. ausfällt.

Vielleicht schickt Ihr Euren SBV mal zu einer Schuling oder regt das zumindest an.

AW: Wahlergebnis - Zahl der Stellvertreter unklar

Verfasst: Freitag 14. November 2014, 16:44
von albin.göbel
Lotta hat geschrieben:Es wurde vorher nicht direkt festgelegt, dass es 3 Stellvertreter geben soll. Bzw. wurde es nicht explizit so ausgesprochen, sondern der Wahlleiter hat gesagt: "Es stellen sich somit 3 Stellvertreter zur Wahl"… Daraufhin sagt der Wahlleiter: Gut, dann stellen sich 3 Kandidaten zur Wahl.
Hallo Lotta, die Wahlleitung kann nicht anstelle der Wahlversammlung die Zahl der zu wählenden Stellvertreter bestimmen, sonst wäre die Stellvertreterwahl generell anfechtbar (Hohmann, SchwbVWO, § 21 Rn. 22).

Unterlässt es die Wahlversammlung, einen Beschluss über die Zahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung zu fassen, verbleibt es bei der Wahl lediglich eines stellvertretenden Mitglieds, also bei der gesetzlichen Mindestzahl der zu wählenden Stellvertreter. Das Bestimmungsrecht geht nicht auf die Wahlleitung über, da § 2 Abs. 4 SchwbVWO nicht für sinngemäß anwendbar erklärt ist (Hohmann, SchwbVWO, § 20 Rn. 29).

Hat denn die Wahlleitung im Stimmzettel nicht die Zahl der zu wählenden Stellvertreter eingetragen an der dafür vorgesehenen Stelle, so wie von der B­IH im Mustervordruck auf Seite 99 der Wahlbroschüre empfohlen wie folgt?
"Dieser Teil des Stimmzettels ist ungültig, wenn Sie mehr als ____________ Bewerber ankreuzen!"


Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Wahlergebnis

Verfasst: Dienstag 18. November 2014, 10:53
von lotta
Herzlichen Dank an alle!

VG Lotta

Re: Wahlergebnis - Anzahl der Stimmen

Verfasst: Freitag 12. Oktober 2018, 11:59
von pille
Hallo,

was passiert dagegen wenn laut Wahlausschreiben 2 Stellvertreter zu wählen sind :

Kandidat A = 5 Stimmen ( lehnt die Annahme der Wahl ab, weil er u.U. auch als SBV kandidiert und gewonnen hat )
Kandidat B = 3 Stimmen ( nimmt die Wahl an )
Kandidat C = 0 Stimmen ( hat keine Stimmen erhalten )

wird dann
Kandidat B = 1. Stellvertreter
Kandidat C = 2. Stellvertreter ( oder entfällt er, da er keine Stimmen erhalten hat )

Und wie verhält es sich bei der SBV, wenn zwei Bewerber vorhanden waren, der gewählte
Bewerber aber die Annahme des Amtes verweigert und der andere Bewerber keine Stimmen erhalten hat.