SBV Nachwahl Stellvertreter
Verfasst: Mittwoch 5. Oktober 2016, 21:24
ich habe eine Frage zum Thema Nachwahl einer stellvertretenden Vertrauensperson der Schwerbehinderten:
Es gibt es eine gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten und eine gewählte Stellvertreterin. Die Vertrauensperson beabsichtigt, ihr Amt niederzulegen, d.h. die Stellvertreterin rückt nach und ist für den Rest der Amtszeit die neue Vertrauensperson. Weitere Stellvertreter gibt es nicht.. Da bedeutet, dass für den Rest der Amtszeit die Neuwahl eines Stellvertreters/Stellvertreterin durchgeführt werden muss. Zur Zeit gibt es aber nicht mindestens 5 Wahlberechtigte Schwerbehinderte Mitarbeiter in dem Betrieb. Bzw. es gibt 5 schwerbehinderte, von denen einer aber am Jahresende ausscheidet.
Meine Frage ist nun:
Ist es richtig, dass die Amtszeit der nachgerückten Vertrauensperson trotzdem weiter besteht und es daher notwendig und korrekt ist, eine Nachwahl eines Stellvertreters/Stellvertreterin durchzuführen. Oder darf diese Wahl nicht mehr stattfinden, weil es nicht genug Wahlberechtigte gibt?
Es gibt es eine gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten und eine gewählte Stellvertreterin. Die Vertrauensperson beabsichtigt, ihr Amt niederzulegen, d.h. die Stellvertreterin rückt nach und ist für den Rest der Amtszeit die neue Vertrauensperson. Weitere Stellvertreter gibt es nicht.. Da bedeutet, dass für den Rest der Amtszeit die Neuwahl eines Stellvertreters/Stellvertreterin durchgeführt werden muss. Zur Zeit gibt es aber nicht mindestens 5 Wahlberechtigte Schwerbehinderte Mitarbeiter in dem Betrieb. Bzw. es gibt 5 schwerbehinderte, von denen einer aber am Jahresende ausscheidet.
Meine Frage ist nun:
Ist es richtig, dass die Amtszeit der nachgerückten Vertrauensperson trotzdem weiter besteht und es daher notwendig und korrekt ist, eine Nachwahl eines Stellvertreters/Stellvertreterin durchzuführen. Oder darf diese Wahl nicht mehr stattfinden, weil es nicht genug Wahlberechtigte gibt?