arcus hat geschrieben:Quote der Gleichstellungen?
Statistisches Material bundesweit zu den Gleichstellungen (Anerkennungsquoten 2012/2013) finden Sie
hier auf Seite 11 einschl. zugesicherten Gleichstellungen.
Die bedenkliche Zusicherungspraxis von Gleichstellungen der Bundesagentur für Arbeit wurde nach verbreiteter bzw. harscher Kritik endlich per Weisung der BA
aufgehoben und
abgeschafft mit Erlass vom 22.05.2017 zu § 2 SGB IX. Hat sich offenbar wohl nur noch immer nicht überall bei allen
Arbeitsagenturen rumgesprochen - weil teilweise weiterhin Merkblätter zur "Zusicherung der Gleichstellung" verbreitet werden mit teils fragwürdigem Inhalt, da eine bloße Zusicherung entgegen dem irreführenden Merkblatt mitnichten der Bewilligung gleichwertig ist gemäß
BAG 27.01.2011, 8 AZR 580/09, und den Vorinstanzen (
INF, 03/2017, Seite 7, und SuP 8/2017, Seite 519).
Wohl noch nicht ganz auf der "Höhe der Zeit" Luthe in:
JurisPK, SGB IX, Rn. 179 zu § 2 SGB IX 2018, dass Nachteile von nur zugesicherten ggü bewilligten Gleichstellungen
"zu vernachlässigen" seien, unter Verweis auf eine
nicht rechtskräftige Fehlentscheidung des LSG Hessen vom 11.07.2007, L 7 AL 61/06, die gerade nicht vom
BSG (B 11 AL 47/07) bestätigt wurde. Das ist und war noch nie so und ist aus meiner Sicht
reine Desinformation und als solche strikt abzulehnen lt. ständiger Rspr. und längst h.M.
Schwerbehindertenrecht: SGB IX - Zusicherung statt Gleichstellung?
Zu
BSG, 18.12.2008, B 11 AL 47/07
Die Praxis der Bundesagentur für Arbeit, bei Anträgen auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nur eine Zusicherung auszusprechen, kann im Hinblick auf das Ergebnis der Verhandlung vor dem 11. Senat am 18.12.2008 angegriffen werden (B 11 AL 47/07).
In dem Termin erkannte die Bundesagentur den Anspruch des dortigen Klägers auf Gleichstellung an und vermied damit eine Grundsatzentscheidung.
Die Urteile des SG Fulda - S 1 AL 102/05 - und des Hessischen LSG - L 7 AL 61/06 sind durch das Bundessozialgericht nicht bestätigt worden.
Viele Grüße
Albin Göbel