Wahlanfechtung
Verfasst: Sonntag 30. November 2014, 13:44
Ich glaube bei unserer Wahl ist so ziemlich alles schief gelaufen. Nun zur Auszählung.
Die zurück gesandten Freiumschläge wurden zunächst in einem verschlossenen Karton mit Schlitzeinwurf gesammelt. Leider fehlte auf den Freiumschlägen sowohl der Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe", als auch Hilfszeilen mit dem Hinweis "Absender", geschweige denn den tatsächlichen Namen des Absenders. Viele Kuverts (ca. 2/3 = mehr als 150 Kuverts) kamen deshalb OHNE jegliche Absenderangabe zurück und wurden, mit einem handschriftlichen Vermerk über den Zeitpunkt des Posteingangs versehen, in den Karton eingeworfen.
Pünktlich zum angekündigten Zeitpunkt wurden die Kartons geöffnet und die Kuverts entnommen. Nach abzählen der Kuverts, es waren 245, wurden diese geöffnet und der Inhalt nach 3 Kategorien (Kuvert Vertrauensperson, Kuvert Stellvertreter und Erklärung) auf Tischen sortiert und bis zur Auszählung, die unmittelbar danach begann, nicht mehr in eine Wahlurne eingeworfen. Es wurde dabei noch nicht einmal der Versuch unternommen, die Wahlkuverts einem Wähler zuzuordnen, geschweige denn ein Vermerk über die Wahl im Wählerverzeichnis vorgenommen. Dies hätte wegen der fehlenden Absenderangabe auch nur noch durch die Unterschrift auf der Erklärung erfolgen können, falls diese leserlich gewesen wäre.
Danach wurden die Kuverts mit den Stimmzetteln für die Wahl der Vertrauensperson gezählt und geöffnet. Vorher wollte eine Wahlhelferin noch die leeren Freiumschläge entsorgen, was ich gerade noch mit dem Hinweis auf "Wahlunterlagen" verhindern konnte. Auf den Stimmzetteln für die Vertrauensperson war bei der Kandidatur der amtierenden VP zur Art der Beschäftigung auch diese Tätigkeit genannt. Bei den beiden Gegenkandidaten stand lediglich die Dienststelle, in einem Fall noch Sachbearbeiter. Das Stimmenergebnis wurde den anwesenden Beobachtern bekannt gegeben, die amtierende VP war mit Abstand wieder gewählt.
Gleiches geschah anschließend mit den Kuverts, die die Stimmzettel für die Stellvertreter enthielten. Abgesehen von dem Durcheinander (2 Wahlhelfer öffneten gleichzeitig je ein Kuvert und machten abwechselnd Angaben zum Inhalt, der in einer Strichliste festgehalten wurde), denke ich war dieser Vorgang in Ordnung.
Das Wahlergebnis wurde wieder allen bekannt gegeben und ich wurde aufgefordert, die schriftliche Mitteilung, dass ich als 1. Stellvertreter gewählt wurde, gegen Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Dies habe ich am 28.11.2014 auch getan.
Wenn ich die Wahl nur für den Teil der Wahl der Vertrauensperson anfechte, muss ich dann evtl. damit rechnen, dass das Arbeitsgericht aufgrund der gravierenden Fehler (es wurden im Vorfeld noch weitere gemacht) die komplette Wahl wiederholen lässt oder lediglich die Wahl der Vertrauensperson für unrechtmäßig erklärt?
Sollte eine komplette Neuwahl in Frage kommen, würde die Anfechtung keinen Sinn mehr machen, da abgesehen von leichten Verschiebungen, kein wesentlich anderes Ergebnis herauskommen würde.
Nach der Wahlbroschüre, Seite 24, würde in diesem Fall der 1. Stellvertreter für die restliche Amtszeit nachrücken - habe ich das so richtig verstanden?
Vielen Dank einstweilen
Die zurück gesandten Freiumschläge wurden zunächst in einem verschlossenen Karton mit Schlitzeinwurf gesammelt. Leider fehlte auf den Freiumschlägen sowohl der Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe", als auch Hilfszeilen mit dem Hinweis "Absender", geschweige denn den tatsächlichen Namen des Absenders. Viele Kuverts (ca. 2/3 = mehr als 150 Kuverts) kamen deshalb OHNE jegliche Absenderangabe zurück und wurden, mit einem handschriftlichen Vermerk über den Zeitpunkt des Posteingangs versehen, in den Karton eingeworfen.
Pünktlich zum angekündigten Zeitpunkt wurden die Kartons geöffnet und die Kuverts entnommen. Nach abzählen der Kuverts, es waren 245, wurden diese geöffnet und der Inhalt nach 3 Kategorien (Kuvert Vertrauensperson, Kuvert Stellvertreter und Erklärung) auf Tischen sortiert und bis zur Auszählung, die unmittelbar danach begann, nicht mehr in eine Wahlurne eingeworfen. Es wurde dabei noch nicht einmal der Versuch unternommen, die Wahlkuverts einem Wähler zuzuordnen, geschweige denn ein Vermerk über die Wahl im Wählerverzeichnis vorgenommen. Dies hätte wegen der fehlenden Absenderangabe auch nur noch durch die Unterschrift auf der Erklärung erfolgen können, falls diese leserlich gewesen wäre.
Danach wurden die Kuverts mit den Stimmzetteln für die Wahl der Vertrauensperson gezählt und geöffnet. Vorher wollte eine Wahlhelferin noch die leeren Freiumschläge entsorgen, was ich gerade noch mit dem Hinweis auf "Wahlunterlagen" verhindern konnte. Auf den Stimmzetteln für die Vertrauensperson war bei der Kandidatur der amtierenden VP zur Art der Beschäftigung auch diese Tätigkeit genannt. Bei den beiden Gegenkandidaten stand lediglich die Dienststelle, in einem Fall noch Sachbearbeiter. Das Stimmenergebnis wurde den anwesenden Beobachtern bekannt gegeben, die amtierende VP war mit Abstand wieder gewählt.
Gleiches geschah anschließend mit den Kuverts, die die Stimmzettel für die Stellvertreter enthielten. Abgesehen von dem Durcheinander (2 Wahlhelfer öffneten gleichzeitig je ein Kuvert und machten abwechselnd Angaben zum Inhalt, der in einer Strichliste festgehalten wurde), denke ich war dieser Vorgang in Ordnung.
Das Wahlergebnis wurde wieder allen bekannt gegeben und ich wurde aufgefordert, die schriftliche Mitteilung, dass ich als 1. Stellvertreter gewählt wurde, gegen Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen. Dies habe ich am 28.11.2014 auch getan.
Wenn ich die Wahl nur für den Teil der Wahl der Vertrauensperson anfechte, muss ich dann evtl. damit rechnen, dass das Arbeitsgericht aufgrund der gravierenden Fehler (es wurden im Vorfeld noch weitere gemacht) die komplette Wahl wiederholen lässt oder lediglich die Wahl der Vertrauensperson für unrechtmäßig erklärt?
Sollte eine komplette Neuwahl in Frage kommen, würde die Anfechtung keinen Sinn mehr machen, da abgesehen von leichten Verschiebungen, kein wesentlich anderes Ergebnis herauskommen würde.
Nach der Wahlbroschüre, Seite 24, würde in diesem Fall der 1. Stellvertreter für die restliche Amtszeit nachrücken - habe ich das so richtig verstanden?
Vielen Dank einstweilen