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Re: Vertretungsrecht SBV

Verfasst: Sonntag 30. Dezember 2018, 10:34
von valentin
Hier ist zu beachten, der BR ist ein Gremium, welches auch bei fehlen eines BRM durchaus handeln und entscheiden kann. Die SBV ist im Gegensatz eine 1-Personenvertretung welche ggf noch nicht einmal einen Stellvertreter hat/ haben muss. Folglich bei fehlen der SBV keine Entscheidung treffen kann. Auch wenn es einen Stellvertreter gibt, der im Rahmen der Verhinderungsvertretung grundsätzlich aktiv werden könnte, könnte dieser mangels Faktenkenntnis hier nicht handeln. Denn dazu müsste ggf eine Umfangreiche Einweisung in den Fall und die hier ggf zu Grunde liegende Historik erfolgen, was auf die Schnelle/ Kürze nicht genügend erfolgen kann.