Teilnahme als SBV an PR-Sitzungen

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PeTo
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Teilnahme als SBV an PR-Sitzungen

Beitrag von PeTo »

Hallo zusammen,

ich bin seit November 22 Vertrauensperson der SBV. Die Wahl erfolgte erstmalig, somit hab ich keinen Ansprechpartner im Unternehmen.
Ich benötige hier einmal Euren Rat, obwohl ich mir die Frage schon selbst beantwortet habe, ich aber nun wieder verunsichert bin, da mir ein Bekannter, selbst langjähriges Betriebsratsmitglied, gesagt hat, ich müsste nicht geladen werden, Laut nachfolgendem Auszug (Quelle BIH) dürfte meiner Teilnahme an den PR-Sitzungen nichts entgegenstehen.

"Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, die einzelne Menschen mit Schwerbehinderung oder Menschen mit Schwerbehinderung als Gruppe besonders betreffen (§ 178 Absatz 4 SGB IX). Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die Menschen mit Schwerbehinderung betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb zu allen Sitzungen einzuladen und über die Tagesordnung zu informieren."

Kann meine Teilnahme an einer PR-Sitzung insofern eingeschränkt werden, als dass ich von bestimmten Themen ausgeschlossen werde? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und Ihr könnt mir mit Eurer langjährigen Erfahrung weiterhelfen.

Viele Grüße

PeTo
jada.wasi
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Re: Teilnahme als SBV an PR-Sitzungen

Beitrag von jada.wasi »

PeTo hat geschrieben: Donnerstag 12. Januar 2023, 12:57 Kann meine Teilnahme an einer PR-Sitzung insofern eingeschränkt werden, als dass ich von bestimmten Themen ausgeschlossen werde?
Nein, kein Ausschuss von bestimmten Themen als gewählte VP zulässig, da als solche unbeschränktes Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Personalrats. Die VP muss geladen werden. Ihr Bekannter erzählt insoweit nur „Müll“. Welches Landes-Personalvertretungsrecht gilt in Dienststelle? Gruß Jada Wasi
PeTo
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Re: Teilnahme als SBV an PR-Sitzungen

Beitrag von PeTo »

Lieber Jada Wasi,

vielen Dank für Ihre fixe Antwort. Für uns gilt das Landespersonalvertretungsgesetz NRW.

Gruß

PeTo
jada.wasi
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Ladung der SBV zur PR-Sitzung in NRW

Beitrag von jada.wasi »

Hallo, zur Ladung der SBV siehe § 30 Abs. 2 Satz 3 LPVG NRW, mit Verweis auf § 36 LPVG NRW. Da wird leider viel Halbwissen verbreitet. Zu diesen in § 36 LPVG genannten Personen, die zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung „geladen“ werden müssen - gehört kraft Gesetzes auch die SBV. Zu den Rechten einer SBV bei PR-Sitzungen, vgl. sinngemäß IFB-Kurzvideo zu BR-Sitzungen auf YouTube. Vergl. auch VG Frankfurt/Main, Eilbeschluss vom 16.10.2003 – 23 LG 5583/03 (V). Gruß Jada Wasi
PeTo
Beiträge: 6
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Re: Teilnahme als SBV an PR-Sitzungen

Beitrag von PeTo »

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Hilfe, ich weiß Ihre Mühe sehr zu schätzen.
Nun habe ich Argumentationsbasis für eine Diskussion, die eigentlich obsolet ist.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

PeTo :)
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