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AW: Zusicherung einer Gleichstellung abgeschafft

Verfasst: Samstag 17. Juni 2017, 18:00
von albin.göbel
Die Bundesagentur für Arbeit hat die in der Fachliteratur (Haufe in Rz. 397; VdK-Fach­zeit­schrift SuP 9/2011, S. 595 - 600; Dau, LPK-SGB IX, § 68 Rn. 17 m.w.N.; Düwell, LPK-SGB IX, § 81 Rn. 143 m.w.N.) schon seit Jahren mit harscher Kritik überzogene bedenkliche Zusicherungspraxis (Zu­si­cher­ung statt Gleichstellung) aufgegeben und nun endlich per Weisung aufgehoben und abgeschafft mit Erlass vom 22.05.2017 zu § 2 SGB IX. Das erleichtert der SBV künf­tig ihre Auf­ga­be, die gleichgestellten Men­schen­ ab Eingang ihrer Bewerbung un­ter­stüt­zen zu können (»Sozialrecht und Pra­xis«, SuP 8/2017, Seite 519).

BfA: ­ ­­­"Weisung: ­ Zusicherungen der Gleich­stel­lung sind nicht mehr zu erteilen, d.h. bei Vorliegen der Voraus­set­zun­gen ist eine Gleichstellung unmittelbar zu erteilen..."

Viele Grüße
Albin Göbel