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Zusatzurlaub

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 11:12
von vinfok
Hallo,

arbeite zurzeit bei einer Tetraplegikerin, im 24 Stunden Dienst 7 Tage danach 3 Wochen frei.
Steht mir da auch den Zusatzurlaub zu.
Danke für eine Antwort.

VG >Peter

AW: Zusatzurlaub?

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 18:50
von albin.göbel
7 Tage, danach 3 Wochen frei.
Ja, Zusatzurlaub steht Ihnen m.E. dem Grunde nach zu, auch wenn Sie in deren Privathaushalt tätig sind, sofern auch Sie selbst schwerbehindert sind und Ihnen ein gesetzlicher Grundurlaub zustehen sollte nach nationalem bzw. Unionsrecht, wovon ich mal ausgehe (?) Dass es sich bei dem Privathaushalt wohl nicht um einen Betrieb handelt, ist urlaubrechtlich völlig egal.

Gilt auch für Minijobs in Privathaushalten.
Gleichstellung würde aber nicht reichen!
Wer weiß, wie viel Tage genau?

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 17:51
von Ulrich.Römer
Berechnung für die durchschnittliche Arbeitszeit:
24h an 7 Tage & 3 Wochen frei = (24h*7Tage) in 4 Wochen = 168h in 4 Wochen = 42 h / Woche
Eine Woche Zusatzurlaub entspricht somit umgerechnet 42 h. Die Umrechnung in Urlaubstage erfolgt dann genauso wie beim regulären Urlaub in diesem Arbeitszeitmodell.

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 18:05
von CVedder
Ups,

sind das wirklich 24 Stunden mal 7 Tage Arbeitszeit oder kommen hier nicht auch Bereitschaften,..... dazu und wir machen ein ganz neues Faß an Fragen und Schwierigkeiten auf! Bin mal gespannt wie sich die Arbeitgeberin nun zur Frage des Urlaubes an sich, aber auch zum Zusatzurlaub stellt. Bitte informieren.

Grüße
Christian Vedder

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 10:56
von albarracin_01
Guten Tag Herr Römer,

leider muß ich Ihrem Rechenweg
24h an 7 Tage & 3 Wochen frei = (24h*7Tage) in 4 Wochen = 168h in 4 Wochen = 42 h / Woche
Eine Woche Zusatzurlaub entspricht somit umgerechnet 42 h. Die Umrechnung in Urlaubstage erfolgt dann genauso wie beim regulären Urlaub in diesem Arbeitszeitmodell.
widersprechen.
Das BUrlG sieht eine Berechnung von Urlaubsansprüchen nur für Tage vor. Die (Arbeitszeit-)Wertigkeit des einzelnen Tages sowie die Stundenverpflichtung des AN insgesamt spielt dabei keine Rolle. Auch eine evtl. wechselnde Stundenzahl pro Tag wird grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich müßten daher für die Berechnung von Erholungs- und Zusatzurlaub die Arbeitstage dieses 4-Wochen-Modells im Vergleich gesetzt werden zu den Arbeitstagen eines "Normalarbeitsverhältnisses" pro Jahr, pro Halbjahr oder pro Monat.
Für die konkrete Berechnung im vorliegenden Fall müßte man dann noch wissen, ob der AG den Urlaub kalender-, werk- oder arbeitstägig berechnet. Gibt es im Betrieb eines AG regelmäßige Sonntagsarbeit, sind nämlich alle 3 Berechnungsarten grundsätzlich zulässig.
Davon hängt ab, ob der Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX auf der Normalgrundlage von 7, 6 oder 5 Tagen zu rechnen ist.

Letztendlich kann diese Frage nicht in einem Forum geklärt werden, da man zur Prüfung sowohl den jeweiligen Arbeitsvertrag als auch die Kenntnis des Urlaubsanspruches sowie der Arbeitszeit im "normalen" Vollzeitarbeitsverhältnis bei diesem AG benötigen würde. Dies kann letztendlich nur ein Fachmensch vor Ort, der alle notwendigen Unterlagen zur Einsicht hat.

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 17:31
von vinfok
Ja das ist wirklich ein schwieriges Thema.
Die von unser Steuerarbeiter Büro wissen das gar nicht zu handhaben, die rechnen anhand von Stunden
mit verschiedene Formel unserem Urlaub aus. Die Berechnung bekomme ich noch zu geschickt
Habe letztes Jahr zb 14 Dienste gearbeitet und bekomme dafür 8 Tage Urlaub.
Ich habe natürlich auch Bereitschafst Stunden bekomme sie aber alle Bezahlt.
Wir haben also immer ziemlich genau 168 Stunden die wir bezahlt bekommen.
Mal sehen wie es weiter geht schon mal dank für die Infos bis jetzt. Werde euch auf dem laufenden halten.

Vg Peter

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 11:40
von albin.göbel
vinfok hat geschrieben:Die rechnen anhand von Stunden
mit Formeln unseren Urlaub aus.
Bei einer Umrechnung von Urlaub für Teilzeitbeschäftigte kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Häufig wird die Stundenzahl berücksichtigt, die für einen Mitarbeiter an einem Arbeitstag anfällt. Für die Berechnung der Urlaubstage ist die Stundenzahl jedoch völlig unerheblich.

Zur Frage der Berechnung von Urlaub bei Teilzeit siehe z.B. auch hier im B­IH-Forum die Diskussion vom Oktober 2016 mit Webbeitrag eines Unternehmensberaters.

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 14:31
von vinfok
Sorry aber es geht hier nicht um eine Teilzeitstelle.....
Und ich habe auch kein Befristeten Arbeitsvertrag

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 09:12
von vinfok
So jetzt habe ich die Formel für die Berechnung meines Urlaubsanspruch

Arbeite 7 tage mal 24 Stunden gleich 168 Stunden

168 Stunden mal 12 Monate ( Dienste im Jahr ) gleich 2016 Stunden

2016 Stunden teilen durch 365 Tage gleich 5,51 Stunden am Tag

5,51 Stunden mal 7 Tage sind 38,63 Wochenstunden

38,63 Stunden mal 4 Wochen sind 154,54 Stunden Urlaub im Jahr

Also dann in Jahr 6,5 Tage Urlaub, wobei die dann wiederum mit 24 Stunden ausbezahlt werden.
Dann stellt sich für mich wiederum die frage wie das Finanziell vergütet wird,
da ich ja nicht immer die gleiche Bereitschafts Stunden habe.
Man ist das alles verzwickt.......

Da bin ich jetzt mal gespannt was für Aussagen ich dazu bekomme oder
ob das überhaupt alles so geht.
danke für eure Antworten
Schönen Tag noch
Grüsse Peter

AW: Zusatzurlaub

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 12:01
von albarracin_01
Hallo,

dann wiederhole ich mich mal
Da bin ich jetzt mal gespannt was für Aussagen ich dazu bekomme
Die Urlaubsberechnung allein auf Stundenbasis ist rechtswidrig. Die Stundenberechnung berechnet nur die "Wertigkeit" des einzelnen Arbeitstages und kann - je nach Berechnungsgrundlage der Tage - zur Soll-/Ist-Berechnung herangezogen werden.

Und auch hier wiederhole ich mich:
Du wirst hier keine abschließende Berechnung bekommen, da keiner die Berechnungsgrundlage des Urlaubs in Tagen Deines AG kennt.
Und die Bereitschaftsdienste können die Berechnung - je nach Vergütung - auch noch mal verkomplizieren.