Neuwahl zur örtlichen SBV

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wleise

Neuwahl zur örtlichen SBV

Beitrag von wleise »

Im Rahmen einer Strukturreform werden die davon betroffenen SBVen mit Ablauf des 31.12.2015 aufgelöst.
Im Anschluss daran finden umfassende Neuwahlen in 2016 statt.
Im Hinblick auf die sich ab 2016 ergebenden Neustrukturen des Behördenbereichs ist davon auszugehen, dass sowohl Verselbständigungsbeschlüsse wie auch Zusammenfassungen bei räumlicher Nähe eintreten werden. Infolge dessen würde eine "weitere" örtliche SBV gewählt. Die Verfahrensweise richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des SGB IX und BPersVG; hier: § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX i.V.m. § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IX und § 6 Abs. 3 BPersVG i.V.m. § 12 Abs. 1 BPersVG.

Im Zuge der Überlegungen zur Vorbereitung der v.g. Neuwahl(en) stellt sich die Frage, ob es durch einen eigenen Beschluss der schwerbehinderten Wahlberechtigten zur Verselbständigung im vorbezeichneten Sinne und infolge dessen zur Neuwahl einer örtlichen SBV kommen kann (d.h. lediglich analoge Anwendung der Vorschriften des BPersVG).

Für eine entsprechende Stellungnahme wären wir Ihnen sehr verbunden.
matthias.günther
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: Neuwahl zur örtlichen SBV

Beitrag von matthias.günther »

Hallo,

ein Verselbstständigungsbeschluss nur die durch die sbM der Dienststellen/n ist aus dem SGB IX nicht ableitbar. Die Wahl der SBV folgt den Strukturen der Personalratswahl, insofern entwickelt die Wahl der SBV kein Eigenleben. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit der Zusammenfassung nach § 94 Abs. 1 S. 4 SGB IX als Sonderfall. Jedoch kommt es auch hier darauf an, wie die Dienststellen nach den zu erwartenden Änderungen strukturiert sein werden.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Neuwahl zur örtlichen SBV

Beitrag von Ulrich.Römer »

Für Fragen zur Wahl gibt es eine eigene Rubrik. Beiträge deshalb in den Bereich zur SBV-Wahl verschoben. :idea:
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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