Fehlerhafte Wahl und Auswirkungen auf die Wahl GSBV
Verfasst: Donnerstag 17. November 2022, 15:35
Hallo zusammen, ich wäre über eine Antwort auf folgende Fragen dankbar:
Folgende Situation:
Der Wahlvorstand der SBV hat angekündigt die Wahl der SBV aufgrund formaler Fehler zu wiederholen.
Neuer Termin zur Auszählung der Stimmen soll Mitte Dezember sein.
Dazu folgende Fragen:
1.) Ist eine solche Wahl außerhalb des Wahlzeitraumes überhaupt möglich ? Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage (Wahl wurde nicht juristisch angefochten).
2.) Muss die Wahl komplett (also inklusive Vorschlagslisten etc.) wiederholt werden oder reicht es wenn die eigentliche Briefwahl wiederholt wird.
3.) Ist die bisherige SBV dann ab Ende November aufgelöst, also die SBM vertretungslos ?
4.) Wovon ich jetzt mal ausgehe und es nur zur Sicherheit nochmal nachfrage: Kann die im Dezember gewählte SBV dann noch an den Wahlen zur GSBV teilnehmen bzw. auf die Vorschlagsliste zur GSBV aufgenommen werden ? (Wahlausschreiben GSBV muss einige Tage vor dem Wahlergebnis veröffentlicht werden).
Folgende Situation:
Der Wahlvorstand der SBV hat angekündigt die Wahl der SBV aufgrund formaler Fehler zu wiederholen.
Neuer Termin zur Auszählung der Stimmen soll Mitte Dezember sein.
Dazu folgende Fragen:
1.) Ist eine solche Wahl außerhalb des Wahlzeitraumes überhaupt möglich ? Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage (Wahl wurde nicht juristisch angefochten).
2.) Muss die Wahl komplett (also inklusive Vorschlagslisten etc.) wiederholt werden oder reicht es wenn die eigentliche Briefwahl wiederholt wird.
3.) Ist die bisherige SBV dann ab Ende November aufgelöst, also die SBM vertretungslos ?
4.) Wovon ich jetzt mal ausgehe und es nur zur Sicherheit nochmal nachfrage: Kann die im Dezember gewählte SBV dann noch an den Wahlen zur GSBV teilnehmen bzw. auf die Vorschlagsliste zur GSBV aufgenommen werden ? (Wahlausschreiben GSBV muss einige Tage vor dem Wahlergebnis veröffentlicht werden).