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Amtsvorteil bei SBV-Wahl?

Verfasst: Sonntag 25. September 2022, 18:27
von Jürgen
Hallo liebes Forum,

ich hätte eine Frage bzgl. eines eventuellen Vorteil, die eine aktuelle Stellvertretung der noch amtierenden Vertrauensperson hat gegenüber anderen Bewerber:innen hat.

Konkret, unsere amtierenden Vertrauensperson wird nicht wieder kandidieren und die Person, die zur Zeit den ersten Sitz der Stellvertretung inne hat, macht sich natürlich jetzt Hoffnungen bei der bevorstehenden Wahl zur SBV. Jetzt ist es so, das es auch andere Menschen gibt, die sich zur Wahl stellen.

Der Wahlvorstand hat vorschriftsmäßig die Wählerliste für alle Kandidat:innen ausgelegt. Nun ist unsere aktuell amtierende Vertrauensperson zur Zeit nicht in der Dienststelle, sprich ihre Vertretung erledigt die Amtsgeschäfte. Aus dieser Sachlage heraus argumentierte die Stellvertretung gegenüber dem Wahlvorstand, dass sie ja eh Zugriff auf die Daten aller Wahlberechtigte hat und der Wahlvorstand ihr dann ja auch gleich das Wählerverzeichnis als excel-Datei schicken soll. Was der Wahlvostand dann auch gemacht hat.

Jetzt die Frage...durfte der Wahlvorstand das? Und die Folgefrage, darf jemand der aktuell im Amt ist, diesen Daten-Vorteil nutzen gegenüber komplett neuen Bewerber:innen?

Vielen lieben Dank für eventuelle Rückmeldungen!
Jürgen

Re: Amtsvorteil bei SBV-Wahl?

Verfasst: Montag 26. September 2022, 11:12
von albarracin
Hallo,

1.
Die SchwbVWO erlaubt nur die Auslegung und Einsichtnahme vor Ort. Eine Zusendung der Wähler*innenliste an Dritte - wozu auch amtierende VP gehören - ist in jedem Fall ein schwerer datenschutzrechtlicher Verstoss des WV.

2.
Natürlich darf eine VP bzw. die Stellvertretungen das Wissen, das sie aus Ihrer Tätigkeit haben, zur Wahlwerbung verwenden. Wie willst Du das überhaipt trennen?

Re: Amtsvorteil bei SBV-Wahl?

Verfasst: Dienstag 27. September 2022, 11:08
von Jürgen
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort! Ich hab den datenschutzrechtlichen Teil dem Wahlvorstand dargelegt und es war ihm sehr peinlich!
Nach einem Gespräch mit der amtierenden SBV-Stellvertretung hat diese auch das excel-File gelöscht...sagt sie;o) Muss man jetzt glauben.
Meine Frage zu dem Amtsvorteil zielte darauf ab, ob die aktuellen Amtsträger ein Recht auf aushändigung des Wählerverzeichnis haben mit deren Begründung sie hätten die Daten ja sowieso. Sprich die sind zu faul um die Daten die sie haben so zusammenzutragen, dass sie sie auch nutzen können. Nun gut....lass ich mal so stehen.
Nochmal vielen lieben dank für deine Antwort1
Jürgen