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Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Dienstag 18. September 2018, 21:25
von dorsa
Wahlvorschlag - Wie ist das zu werten, wenn ein freigestelltes BR-Mitglied für mich Stützunterschriften sammelt?
Flyer - darf die Gewerkschaft mit Flyer gezielt bei den Wahlberechtigten für mich Werbung machen?

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 08:26
von albarracin_01
Hallo,
Wahlvorschlag - Wie ist das zu werten, wenn ein freigestelltes BR-Mitglied für mich Stützunterschriften sammelt?
Was soll daran schlimm sein ? Zulässig ist es auf jeden Fall - selbst dann, wenn das BRM selbst nicht wahlberechtigt ist.
Flyer - darf die Gewerkschaft mit Flyer gezielt bei den Wahlberechtigten für mich Werbung machen?
Natürlich darf eine Gewerkschaft für Wahlen zur Arbeitnehmervertretungen innerbetriebliche Werbung machen. Die Unterstützung von BRen und Wahlbewerber/-innen, die gewerkschaftliche Positionen vertreten, gehört sogar zu ihren Kernaufgaben.

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 10:20
von SchmeixFliege
Nach § 176 SGB IX hat der Betriebsrat die Aufgabe auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken.
Ob man diese Aufgabe allerdings darauf ausdehnen kann, diese Wahl durch eine Parteinahme für einen bevorzugten Kandidaten zu beeinflussen, halte ich für sehr gewagt. Nur wenn noch keine Schwerbehindertenvertretung existiert und/oder sich kein Kandidat finden lässt bzw. existiert, würde ich einer solchen Interpretation zustimmen.
Wenn ein Mitglied des Betriebsrats in seiner Freizeit (d.h. getrennt von seiner Funktion) einen bestimmten Kandidaten unterstützt, sehe ich kein Problem.

Die BIH trifft in ihrem Fachlexikon zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung folgende Aussage:
"Die Gewerkschaften haben anders als bei der Wahl des Betriebsrats kein Initiativrecht ."

Die nichtamtlichen Leitsätze zu dem Urteil des BAG zurcSBV-Wahl vom 29.07.2009 – 7 ABR 25/08 auf Rehadat Recht sehenn auch keine eigenen Rechte der Gewerkschaften.

Gewerkschaften können aber in ihre Flyer schreiben, was sie wollen. Allerdings wäre noch interessant, wie dies zielgerichtet bei den Wahlberechtigten möglich wäre.

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 12:09
von albarracin_01
Hallo,

§ 176 SGB IX betrifft den BR als Gremium, das einzelne BR-Mitglied ist völlig frei in seiner individuellen Entscheidung auch bezüglich eines aktiven Eingreifens in den Wahlkampf zur SBV.

Und es ist ebenso unstrittig, das Gewerkschaften zwar kein gesetzliches Initiativrecht zur Gründung einer SBV, aber wenn die Wahl eingeleitet worden ist, hat sie sehr wohl das Recht, gewerkschaftliche Ziele durch Unterstützung von Kandidaturen in den Wahlkampf einzubringen

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 12:45
von annette.rosenberg
"Wie ist das zu werten?"
Ich würde (mich) fragen: Wo ist denn der Kandidat? Warum zeigt dieser sich nicht persönlich? Warum schickt der andere vor? Finde das eher unpersönlich. Käme bei mir nicht so gut an. Würde ich weder unterstützen noch wählen. Gruß Annette

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Samstag 22. September 2018, 14:10
von dorsa
Annette hat natürlich recht, wenn man sien Kunden nicht kennt, ist man für das Mandat auch nicht geeignet. Ich kenne alle meine Kunden persönlich incl. Sorgen und Nöten.

BR-Mitglieder können innerbetriebliche Personaldaten offiziell abgreifen und so kennen sie den Personenkreis der Wahlberechtigten.

Nun ein besonders interessanter Fall:
Ausgangssituation:
VPSchweb und 1. Vertreter beinhalten 2 volle Freistellungen
Die noch amtierende VPSchweb hat das Rentenalter erreicht und kann am 31.12.2018 in Rente gehen. Das möchte die noch amtierende VPSchweb nicht (noch vital und hoher Bekannheitsgrad und Akzeptanz bei den Wahlberechtigten) und hat die Genehmigung noch 3 Jahre weiter zu arbeiten. BR will das nicht und stellt die Bedingung in Rente zu gehen oder auf Wiederkandidatur zu verzichten. Hintergrund "verdiente Informanten/Boten sollen in die "wohlverdiente" Freistellung gehievt werden. Falls noch amtierende VPSchweb nicht gehorscht, werden Gegenkandidaten aufgestellt und durch gezielte Aktionen im Betrieb sollen die "Auserwählten" zu den Mandaten gelangen. Die noch amtierende VPSchweb will sich dem Diktat nicht beugen und kandidiert nochmals
Inwieweit darf der BR sich in den Wahlkampf einmischen.
Insbesondere der Satz von SchmeixFliege: "Ob man diese Aufgabe allerdings darauf ausdehnen kann, diese Wahl durch eine Parteinahme für einen bevorzugten Kandidaten zu beeinflussen, halte ich für sehr gewagt", hierzu konkrete Aussage sind sehr willkommen. Darf man auf BR oder Gewerkschaftsflyer bevorzugte Personen benennen. Thema Wahlbeeinflussung/Wahlmanipulation. Ich hoffe auf rege Beteiligung.

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Montag 24. September 2018, 09:00
von albarracin_01
Hallo,

hierzu
"Ob man diese Aufgabe allerdings darauf ausdehnen kann, diese Wahl durch eine Parteinahme für einen bevorzugten Kandidaten zu beeinflussen, halte ich für sehr gewagt", hierzu konkrete Aussage sind sehr willkommen.
wird Schmeixfliege nichts konkretes liefern können, da die Teilnahme an der innerbetrieblichen Willensbildung einschließlich der Unterstützung von Wahlbewerbern, die gewerkschaftliche Ziele vertreten, Teil der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit des Art 9 Abs. 3 GG ist.
Auch wenn Gewerkschaften bei der SBV nicht die speziellen Rechte im Wahlverfahren zB auf Initiierung einer Wahl haben, gelten die allgemeinen Rechte natürlich auch im Zusammenhang mit einer SBV-Wahl. Insoweit sind die allgemeinen Grundsätze des § 2 BetrVG und ähnlich lautender Vorschriften in den Personalvertretungsgesetzen natürlich auch in Bezug auf die SBV-Wahl gültig.
Das BVerfG hat mehrfach entschieden (14.11.1995, 1 BvR 601/92; 6.2.2007, 1 BvR 978/05), daß sich das Betätigungsrecht auch auf "allgemeine" Aktionen bezieht, die sich auf die Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen beziehen. Und das diese allgemeine Zuständigkeit auch die Werbung zu Wahlen beinhaltet, ist in der mir bekannten Literatur unumstritten.
Darf man auf BR oder Gewerkschaftsflyer bevorzugte Personen benennen.
Als BR-Gremium: Nein
Als BR-Mitglied: Ja
Als Gewerkschaft: Ja

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Montag 24. September 2018, 19:06
von SchmeixFliege
Nun, ich hatte es schon geschrieben (und es unterscheidet sich gar nicht sehr von der Zusammenfassung am Ende des letzten Beitrags)
:twisted:
a) Die Gewerkschaften können sich aussprechen, für wen sie wollen und Flyer drucken, so wie es ihnen gefällt und auch nach Belieben Wahlwerbung für ihren Wunschkandidaten bei der SBV-Wahl machen.
b) Ein Betriebsratsmitglied kann in seiner Freizeit Stützunterschriften für die SBV-Wahl sammeln, so viel er möchte, aber nicht im Rahmen seiner Freistellung. Das Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen liegt dem Betriebsrat vor, aber das darf doch nicht von einzelnen Mitgliedern für ihr privates/gewerkschaftliches Handeln (z.B. gezielte Wahlwerbung bei den Schwerbehinderten) genutzt werden.
c) Der Betriebsrat hat als Gremium keine mir bekannte Aufgabe auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung direkt Position für einen Kandidaten zu beziehen. Informieren wäre schon was anderes, auch wenn die Grenzen da verschwimmen.

Bei den Betriebsratswahlen ist das doch ebenfalls so, weshalb sollte es bei den SBV-Wahlen anders sein?

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Dienstag 23. Oktober 2018, 16:20
von Michael Karpf
Im SBV-Wahlkampf dürfte neben parteipolitischer Werbung auch gewerkschaftspolitische Werbung höchstwahrscheinlich unzulässig sein, denn es handelt sich bei der SBV-Wahl nicht um eine Listenwahl, sondern um eine personenbezogene Wahl. Wahlvorschläge werden allein von wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen durch ihre Stützunterschriften getragen (BAG, Beschluss vom 25.10.2017, 7 ABR 2/16). Analog der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten verbietet sich daher m.E. partei- oder gewerkschaftspolitische Werbung im Zusammenhang mit der Kandidatur für das Amt der Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied der SBV. Wahlwerbung muss aufgabenbezogen sein und sich nach den sonst im demokratischen Rechtsstaat üblichen Regeln vollziehen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2007, 6 A 1.06).

Viele Grüße
Michael Karpf

Re: Wahl 2018 Wahlvorschlag & Werbung

Verfasst: Dienstag 23. Oktober 2018, 18:50
von arcus
Bei der Wahl zu den Vertrauensleuten versucht natürlich die Gewerkschaft Einfluss zu nehmen. Massiv sogar und sie darf das auch.
Allerdings haben Gewerkschaften kein Interesse, dass sich die Schwerbehindertenvertretung als 2tes gleichberechtigtes Gremium neben dem Betriebsrat im Betrieb entwickelt.
Das kann man gut finden. Ich als Schwerbehinderter finde das nicht.