Für die Wahl der Vertrauensperson liegt ein Wahlvorschlag vor, für die Stellvertretung leider nicht.
Müssen wir dafür nun eine Nachfrist von einer Woche setzen, oder wird dann eben nur die Vertrauensperson gewählt?
StellvertreterIn - kein Wahlvorschlag
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: StellvertreterIn - kein Wahlvorschlag
Hallo,
sprechen wir über das förmliche Verfahren?
Falls ja, ist auch dann eine Nachfrist gem. § 7 Abs. 1 SchbVWO zu setzen, wenn für die Wahl der Stellvertrer*innen keine oder nicht genügend gültige Wahlvorschläge vorliegen (Sachadae in LPK-SGB IX, § 7 SchbVWO Rn 10).
Allerdings gilt diese Nachfrist dann auch nur für Vorschläge der Stellvertretung.
sprechen wir über das förmliche Verfahren?
Falls ja, ist auch dann eine Nachfrist gem. § 7 Abs. 1 SchbVWO zu setzen, wenn für die Wahl der Stellvertrer*innen keine oder nicht genügend gültige Wahlvorschläge vorliegen (Sachadae in LPK-SGB IX, § 7 SchbVWO Rn 10).
Allerdings gilt diese Nachfrist dann auch nur für Vorschläge der Stellvertretung.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang