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kein SBV im Betrieb

Verfasst: Freitag 10. April 2020, 21:26
von Heidi20
Guten Abend,

ich bin neu hier, bin selbst Schwerbehindert 60 GDB.

Gern würde ich erfahren, wie ein Betrieb zu einem SBV kommt.
In dem Betrieb, in dem ich Beschäftigt bin, gibt es derzeit keinen SBV. Sicher ist jedoch dass wir zw. 400 und 450 Mitarbeiter sind, von denen mindestens 5 eine Schwerbehinderung ( aber mit großer Sicherheit mehr Schwerbehinderte ) haben.
Nun geht es in dem konkreten Fall um eine interne Bewerbung. Die Bewerber werden sich alle eingeladen... aber die Erfahrung
zeigt, dass die Stelle schon vor der Ausschreibung vergeben ist.

Wenn muß der AG denn jetzt mit involvieren ?
Wer muß denn konkret jetzt dafür sorgen, daß wir einen SBV bekommen ? Müssen sich die Schwerbehinderten selbst darum kümmern oder ist der AG verpflichtet das in die Wege zu leiten ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Re: kein SBV im Betrieb

Verfasst: Samstag 11. April 2020, 12:43
von a. friend
Hallo Heidi,

zu deinen Fragen:
Wenn muß der AG denn jetzt mit involvieren ?
Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen und Versetzungen (dh bei internen Bewerbern)

Ansonsten: Keine SBV, keine Kekse.
Wer muß denn konkret jetzt dafür sorgen, daß wir einen SBV bekommen ? Müssen sich die Schwerbehinderten selbst darum kümmern oder ist der AG verpflichtet das in die Wege zu leiten ?
Zur Wahlversammlung einladen darf:

- die amtierende SBV (gibt es nicht)
- der Betriebsrat (falls vorhanden)
- das Integrationsamt
- oder 3 wahlberechtigte Mitarbeiter (dh schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen)

Der AG ist zu nichts verpflichtet!

Weitere Infos zur SBV-Wahl findest Du in den Infobroschüren hier: https://www.integrationsaemter.de/publi ... index.html

Re: kein SBV im Betrieb

Verfasst: Samstag 11. April 2020, 12:50
von Heidi20
Hallo vielen Dank für die Antwort.

Unser Betriebsrat sagt er hat gemäß Betriebsverfassungsrecht keine Mitspracherecht. Der AG kann das so entscheiden wie er es möchte.

Wenn sich jetzt 3 Schwerbehinderte zusammen tun, wer gibt uns die Info wer noch Schwerbehindert ist ?

Kann das Bewerbungsverfahren jetzt noch gestoppt werden bis wir einen SBV haben ?

Freue mich auf eine Antwort.

Re: kein SBV im Betrieb

Verfasst: Samstag 11. April 2020, 12:55
von Heidi Stuffer
Gern würde ich erfahren, wie ein Betrieb zu einem SBV kommt. Wer muß denn konkret jetzt dafür sorgen, daß wir einen SBV bekommen? Müssen sich die Schwerbehinderten selbst darum kümmern oder ist der AG verpflichtet, das in die Wege zu leiten?
Hallo Heidi,

da ist der Betriebsrat am Zug, weil dies seine gesetzliche Pflichtaufgabe ist: Er hat von Gesetzes wegen auf SBV-Wahlen hinzuwirken nach § 176 SGB IX bzw. ggf. zur Wahlversammlung einzuladen. Dieselbe Frage wurde schon mal 2018 von Helena gestellt.

Die Namen aller schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten sind dem Betriebsrat bekannt, da diese der Arbeitgeber jährlich und lfd. dem Betriebsrat mitteilen muß. Das komplette Namensverzeichnis für 2019 muß bis spätestens 30.06.2020 dem Betriebsrat vorgelegt werden laut § 163 Abs. 2 Satz 3 SGB IX.

Briefwahl geht leider bei vereinfachter SBV-Wahl trotz Corona-Epidemie nicht. Also Abstand halten und evtl. angekündigte Melitta-Atemmasken abwarten ;)

Beste Grüße
Heidi Stuffer

Re: kein SBV im Betrieb

Verfasst: Samstag 11. April 2020, 15:28
von albarracin_01
Hallo,

das hier
Unser Betriebsrat sagt er hat gemäß Betriebsverfassungsrecht keine Mitspracherecht.
ist völliger Unsinn. Der BR hat bei Einstellungen erzwingbare Mitbestimmung gem. § 99 Abs. 1 BetrVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html

Ein BR, der behauptet, hier "kein Mitspracherecht" zu haben, hat entweder keine Ahnung über seine grundlegenden Rechte und/oder ist AG-hörig.
Und auch Schwerbehinderung darf der BR bei seiner Entscheidung durchaus berücksichtigen, denn er hat einen entsprechenden gesetzlichen Auftrag gem. § 80 Abs. 4 BetrVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html

Bei einem solchen BR scheint es umso dringender, so schnell wie möglich eine durchsetzungsstarke und konfliktfähige SBV zu wählen.
Die genaue Zahl der schwerbehinderten/gleichgestellten AN im Betrieb jeweils zum 31.12. muß der BR übrigens wissen, hat er doch Anspruch auf das Verzeichnis, das der AG jedes Jahr erstellen muß gem. § 163 Abs. 2 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __163.html