Guten Tag,
stellen Dienstreisen einer Vertrauensperson einen Verhinderungsfall dar, wie Urlaub und Krankheit?
Unsere Vertrauensperson ist der Meinung, dass eine Dienstreise keine Verhinderung ist, weil man von unterwegs E-Mails beantworten kann und telefonieren. Weder für die Vertrauenperson noch für die Stellvertreter.
Wie seht ihr das?
Dienstreise
Re: Dienstreise
Hallo,
das mag zwar „kreativ“ sein – aber viel zu pauschal für den Verhinderungsfall bei Abwesenheit. Das ist schon deswegen offensichtlich falsch, weil diese bei Abwesenheit natürlich u.a. nicht an PR-Sitzungen und seiner Ausschüsse oder z.B. ggf. nicht an Vorstellungsgesprächen teilnehmen kann, wie schon geschrieben. Welches „Personalvertretungsgesetz“ gilt denn hier konkret?
Die gesetzliche Verhinderungsvertretung tritt automatisch ein kraft Gesetzes gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nach ständ. Rechtsprechung – im Unterschied zur Heranziehung gemäß § 178 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB IX. Gruß Jada Wasi