Probleme Vertrauensperson und Stellvertreter
Verfasst: Freitag 10. November 2023, 13:04
Ich wurde gebeten, ein Gespräch zu moderieren zwischen den Mitgliedern einer verstrittenen SBV. Im Kern geht es wohl um persönliche Differenzen, die sich aber in Meinungsverschiedenheiten zu Rechten und Pflichten äußern. Leider fand ich im SGB IX außer den Hinweisen im §178 nichts, was meine Fragen beantwortet.
Der erste Stellvertreter ist selbst schwerbehindert. Nach der Wahl hat er mehrfach Außentermine verweigert, weil er dazu an dem jeweiligen Tag auf Grund seiner Behinderung nicht in der Lage sei. Vor der Wahl hätte er diese Probleme verschwiegen, sagt die Vertrauensperson. Ähnlich war es vor einer Fortbildung, die der Stellvertreter absagte, weil er wegen der Nebenwirkungen seiner Medikamente so zeitig noch nicht dorthin reisen könnte.
Mehrere Monate war der Stellvertreter langzeitkrank. Der zweite Stellvertreter sprang mehrfach auch bei Außenterminen ein, erledigte alle Aufgaben, zu denen er herangezogen wurde, und nahm auch an mehreren Fortbildungen teil.
Nun ist der erste Stellvertreter wieder gesund. Er ist der Meinung, dass es auch in einer SBV so etwas wie eine Eingliederung geben sollte. Unter anderem geht es um Homeoffice, wozu jeder Arbeitnehmer ein Recht hätte. Das alles lehnt die Vertrauensperson ab, weil es sich um ein Ehrenamt handelt.
Die Vertrauensperson möchte am liebsten den zweiten Stellvertreter „befördern“ und ihm vom Freistellungskontigent des ersten Stellvertreters Stunden abgeben. Er meint, das darf er in seiner Funktion. Inhaltlich verweist er auf die ständige Bereitschaft zu Außenterminen und die Fortbildungen, durch die sich der zweite Stellvertreter mehr als der erste für die Aufgaben qualifiziert hätte.
Der erste Stellvertreter fühlt sich als Schwerbehinderter in einer SBV nun besonders diskriminiert, da er ja nur aufgrund seiner Behinderungen den Terminen und Schulungen fernbleiben musste. Seine geplante „Degradierung“ möchte er nicht hinnehmen, sondern gegen dieses „Mobbing“ vorgehen.
Ich bin dankbar für eure Anregungen und Hinweise!
Der erste Stellvertreter ist selbst schwerbehindert. Nach der Wahl hat er mehrfach Außentermine verweigert, weil er dazu an dem jeweiligen Tag auf Grund seiner Behinderung nicht in der Lage sei. Vor der Wahl hätte er diese Probleme verschwiegen, sagt die Vertrauensperson. Ähnlich war es vor einer Fortbildung, die der Stellvertreter absagte, weil er wegen der Nebenwirkungen seiner Medikamente so zeitig noch nicht dorthin reisen könnte.
Mehrere Monate war der Stellvertreter langzeitkrank. Der zweite Stellvertreter sprang mehrfach auch bei Außenterminen ein, erledigte alle Aufgaben, zu denen er herangezogen wurde, und nahm auch an mehreren Fortbildungen teil.
Nun ist der erste Stellvertreter wieder gesund. Er ist der Meinung, dass es auch in einer SBV so etwas wie eine Eingliederung geben sollte. Unter anderem geht es um Homeoffice, wozu jeder Arbeitnehmer ein Recht hätte. Das alles lehnt die Vertrauensperson ab, weil es sich um ein Ehrenamt handelt.
Die Vertrauensperson möchte am liebsten den zweiten Stellvertreter „befördern“ und ihm vom Freistellungskontigent des ersten Stellvertreters Stunden abgeben. Er meint, das darf er in seiner Funktion. Inhaltlich verweist er auf die ständige Bereitschaft zu Außenterminen und die Fortbildungen, durch die sich der zweite Stellvertreter mehr als der erste für die Aufgaben qualifiziert hätte.
Der erste Stellvertreter fühlt sich als Schwerbehinderter in einer SBV nun besonders diskriminiert, da er ja nur aufgrund seiner Behinderungen den Terminen und Schulungen fernbleiben musste. Seine geplante „Degradierung“ möchte er nicht hinnehmen, sondern gegen dieses „Mobbing“ vorgehen.
Ich bin dankbar für eure Anregungen und Hinweise!