Die Bundesagentur für Arbeit hat die in der Fachliteratur (Haufe in Rz. 397; VdK-Fachzeitschrift SuP 9/2011, S. 595 - 600; Dau, LPK-SGB IX, § 68 Rn. 17 m.w.N.; Düwell, LPK-SGB IX, § 81 Rn. 143 m.w.N.) schon seit Jahren mit harscher Kritik überzogene bedenkliche Zusicherungspraxis (Zusicherung statt Gleichstellung) aufgegeben und nun endlich per Weisung aufgehoben und abgeschafft mit Erlass vom 22.05.2017 zu § 2 SGB IX. Das erleichtert der SBV künftig ihre Aufgabe, die gleichgestellten Menschen ab Eingang ihrer Bewerbung unterstützen zu können (»Sozialrecht und Praxis«, SuP 8/2017, Seite 519).
BfA: "Weisung: Zusicherungen der Gleichstellung sind nicht mehr zu erteilen, d.h. bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Gleichstellung unmittelbar zu erteilen..."
Viele Grüße
Albin Göbel
Zusicherung einer Gleichstellung
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