Sb im Bewerbungsprozess
Verfasst: Donnerstag 13. Februar 2025, 10:33
Hallo zusammen.
Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen.
Das Unternehmen (kein öffentlicher Arbeitgeber) in dem ich arbeite und als SBV tätig bin, wächst zur Zeit rasant. Es sollen sehr viele Mitarbeiter eingestellt werden. In der SBV sind wir zu zweit und begleiten im Moment 49 verschiedene Stellen im Bewerbungsprozess.
Damit wir sicher stellen können das gleichgestellte oder Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen nicht benachteiligt werden, behalten wir sie, sofern die Qualifikation auf die Stelle passt, bis zur endgültigen Entscheidung wer eingestellt werden soll, im Prozess um dann die fachlichen Kompetenzen vergleichen zu können und eventuell auch Einspruch gegen die Entscheidung einlegen zu können. Dieses Vorgehen ist entstanden weil es leider auch schon schlechte Erfahrungen gab. (SB Bewerber wurde wegen mangelder Qualifikation abgelehnt, später wurde jemand mit der selben mangelden Qualifikation eingestellt.)
Nun gibt es auch einige Stellen wo ein Bewerbungsverfahren mehrere Monate dauert, da die spezifischen Anforderungen sehr hoch sind und es schwer ist passende Kandidaten zu finden. Aus Angst auf einem Online Portal schlecht bewertet zu werden, weil die Zeit für die Rückmeldung so lange dauert, möchten sie mit der SBV eine Regelung treffen, die es ihnen erlaubt einem/r SB Bewerber/in nach zwei Wochen abzusagen, ohne das der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist.
Ihr Vorschlag war, wir sollten uns die Daten der Betroffenen Person und den Namen der Stelle speichern, die betroffenen Person bekommet eine Absage, womit die SBV dann im weiteren Bewerbungsverlauf nicht mehr beteiligt wäre (Zugriff auf die Daten haben wir dann auch nicht mehr, auch nicht im Nachgang). Kurz bevor die Stelle entgültig besetzt wird soll uns vom HR mitgelteilt werden wer die Stelle erhalten soll und dann könnten wir noch einmal prüfen ob das in Ordnung geht. Allerdings nur noch aufgrund der Papierlage.
Und falls die vorher abgesagte Person doch besser geeignet wäre, könnte man sie ja anrufen und ihr die Stelle wieder anbieten.
Meine Frage: Kann man da einfach innerhalb der Firma mit HR und BR eine Regelungsabrede treffen? (Unser BR hat keinen Personalrat und vertraut darauf / bzw. verlangt das wir darauf achten das die Gesetze eingehalten werden.)
Nehmen wir uns damit das Teilnahmerecht nicht selbst aus der Hand? Und wenn wir einer Ablehnung zustimmen, haben wir rein Rechtlich gesehen, danach überhaupt noch die Möglichkeit Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben?
Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen.
Das Unternehmen (kein öffentlicher Arbeitgeber) in dem ich arbeite und als SBV tätig bin, wächst zur Zeit rasant. Es sollen sehr viele Mitarbeiter eingestellt werden. In der SBV sind wir zu zweit und begleiten im Moment 49 verschiedene Stellen im Bewerbungsprozess.
Damit wir sicher stellen können das gleichgestellte oder Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen nicht benachteiligt werden, behalten wir sie, sofern die Qualifikation auf die Stelle passt, bis zur endgültigen Entscheidung wer eingestellt werden soll, im Prozess um dann die fachlichen Kompetenzen vergleichen zu können und eventuell auch Einspruch gegen die Entscheidung einlegen zu können. Dieses Vorgehen ist entstanden weil es leider auch schon schlechte Erfahrungen gab. (SB Bewerber wurde wegen mangelder Qualifikation abgelehnt, später wurde jemand mit der selben mangelden Qualifikation eingestellt.)
Nun gibt es auch einige Stellen wo ein Bewerbungsverfahren mehrere Monate dauert, da die spezifischen Anforderungen sehr hoch sind und es schwer ist passende Kandidaten zu finden. Aus Angst auf einem Online Portal schlecht bewertet zu werden, weil die Zeit für die Rückmeldung so lange dauert, möchten sie mit der SBV eine Regelung treffen, die es ihnen erlaubt einem/r SB Bewerber/in nach zwei Wochen abzusagen, ohne das der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist.
Ihr Vorschlag war, wir sollten uns die Daten der Betroffenen Person und den Namen der Stelle speichern, die betroffenen Person bekommet eine Absage, womit die SBV dann im weiteren Bewerbungsverlauf nicht mehr beteiligt wäre (Zugriff auf die Daten haben wir dann auch nicht mehr, auch nicht im Nachgang). Kurz bevor die Stelle entgültig besetzt wird soll uns vom HR mitgelteilt werden wer die Stelle erhalten soll und dann könnten wir noch einmal prüfen ob das in Ordnung geht. Allerdings nur noch aufgrund der Papierlage.
Und falls die vorher abgesagte Person doch besser geeignet wäre, könnte man sie ja anrufen und ihr die Stelle wieder anbieten.
Meine Frage: Kann man da einfach innerhalb der Firma mit HR und BR eine Regelungsabrede treffen? (Unser BR hat keinen Personalrat und vertraut darauf / bzw. verlangt das wir darauf achten das die Gesetze eingehalten werden.)
Nehmen wir uns damit das Teilnahmerecht nicht selbst aus der Hand? Und wenn wir einer Ablehnung zustimmen, haben wir rein Rechtlich gesehen, danach überhaupt noch die Möglichkeit Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben?