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Mehrarbeit

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 15:56
von kristin
Auf Verlangen kann ein Gleichgestellter von Mehrarbeit befreit werden. Kann der Arbeitgeber aber verlangen, dass er in einer Woche 45 h arbeitet, wenn er in der darauffolgenden Woche nur 35 h arbeiten muss. Es handelt sich hier um eine Erzieherin in einem Wohnheim mit Wochenenddienst.

AW: Mehrarbeit

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 16:04
von Ulrich.Römer
Hallo kristin,
der Arbeitgeber darf sogar bis zu 48 h pro Woche verlangen.
Definition der Mehrarbeit: Mehrarbeit nach § 124 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Werktage sind Montag bis Samstag also 8 x 8 h = 48 h. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt damit keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX dar. Deshalb muss auch die Möglichkeit, nach § 3 Satz 2 ArbZG die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich zu verlängern, außer Betracht bleiben (BAG, Urteil vom 03.12.2002 – 9 AZR 462/01; BAG, Urteil vom 21.11.2006 – 9 AZR 176/06). Weitere Ausführungen zur Mehrarbeit haben wir auch in unserem Fachlexikon ABC Mehrarbeit