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Mehrarbeit Schwerbehinderte

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 11:56
von cuchulinn
Auf Grund eines seit längerem geringen Auftragseinganges wurde bei uns in der Firma ein Model zur Arbeitszeitverkürzung eingeführt. Das heißt die Mitarbeiter der betroffenen Bereiche arbeiten pro Woche eine Anzahl von Stunden weniger, aber ohne Lohnkürzung. Die weniger gearbeiteten Stunden werden zu einem späteren Zeitpunkt, also wenn ein höherer Auftragseingang vorliegt, wieder hereingearbeitet. Dies bedeutet nun natürlich für die Schwerbehinderten Mitarbeiter, dass diese länger arbeiten müssen als die Regelarbeitszeit. Diese Zeit, die jetzt wieder hereingearbeitet werden soll, wird nun von einem Schwerbehinderten Mitarbeiter als Mehrarbeit empfunden.
Laut SGB IX kann ein schwerbehinderter Mitarbeiter das leisten von Mehrarbeit ohne Angabe von Gründen verweigern.
Nun meine Frage: Kann sich dieser Mitarbeiter nun weigern die von im erwartete Mehrarbeit zu leisten?

AW: Mehrarbeit Schwerbehinderte

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 12:43
von CVedder
Hallo cuchulinn,

dann will ich mal den Anfang machen und bin dann gespannt was das Forum so meint und macht:

Mehrarbeit i.S, des § 124 SGB IX meint alles über 8 Stunden werktäglich! Das bedeutet auch den Samstag zählt, da ein Werktag. Wenn ich also in der Zeit von Mo-Fr nicht mehr als 8 Stunden arbeiten will, dann kann der AG durchaus im von Ihnen geschilderten Zeitmodell auch den Samstag nehmen und es wäre keine Mehrarbeit.

Wenn ich heute bereits weis, dass ich die Regelung "Mehrarbeit ablehnen" nutzen möchte, dann wäre es nur fair, auch jetzt schon zu reagieren und ggfs. weniger Gehalt - da weniger Stunden - in Anspruch zu nehmen. Nur was ist, wenn es im weiteren Verlauf gar keine Auftragsbesserung gibt und folglich auch nicht die Stunden wieder hochgefahren werden? Wenn vielleicht gar betriebsbedingten Kündigungen dann notwendig wären. In diesem Fall, würde der freiwillige Verzicht auf Gehalt dann zum Boomerang.

Zurück zur Fragestellung: Ja Mehrarbeit kann abgelehnt werden, aber bitte an die Werktage (Samstag) denken.


Grüße
Christian Vedder

AW: Mehrarbeit Schwerbehinderte

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2016, 13:19
von cuchulinn
Hallo Herr Vedder,
die Sache mit dem Samstag als Werktag war mir so nicht bekannt.
Aber diese Info reicht mir eigentlich schon, weil es sich um 16 Stunden monatlich handelt.
Dies sind dann pro Woche ca. 4 Stunden. Das heißt der Mitarbeiter kommt überhaupt nicht über die gesetzliche Regelarbeitszeit, weil der Arbeitgeber verlangen kann, dass der Mitarbeiter am Samstag kommt.
Vielen Dank für die Auskunft.