§124 Wochenarbeitszeit

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efjot

§124 Wochenarbeitszeit

Beitrag von efjot »

Hallo liebe Foren Gemeinde,

Da ich mit meinen Zeiten nicht mehr hinterher kam, meine Arzttermine + Physiothermine kaum mehr terminlich einhalten konnte, entschloss ich mich, "§124 SGb IX Wiederspruch der Mehrarbeit" auf den Tisch zu legen.
Die vorherigen Gespräche mit Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräten..... ziehen sich seit 1 1/2 jahren in die Länge...
Nachdem ich diesen §124 nun anwendete, wurde mir seitens der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt, diese Zeiten hätten sich jetzt geändert, die Schwerbehindertenvertretungen hätten aktuell verhandelt das wir 30 Minuten (zufällig die 2 x 15 Minuten Pause??) dazu rechnen müssten, also 8:30 Stunden für den §124.
Das wären dann bei 5 Tagen 42,5 Stunden (Dienstag-Samstag) 38,15 Stunden wenn der Montag ( mit 4:15 Std berechnet) dabei wäre.
Hier sollten wir aber auch an dem Montag 8:30 Stunden arbeiten, obwohl der Arbeitgeber uns nicht soviel Arbeit zur verfügung stellt. (Montags wirds schon mehr, weil Samstag ja meine Restarbeit liegen bleibt nach 8:30 Std)


Welche Stunden stimmen jetzt für den §124, 8:00 Stunden, werden die 30 Minuten dazu gerechnet auf 8:30 Stunden?
Gibt es bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung eine eigene Regelung mit den zusätzlichen 30 Minuten?
Wie verhalte ich mich an dem Tag (hier der Montag) wo ich laut Dienstplan nicht die 8:00 Stunden Dienst habe? Andere Kollegen beenden auch ihren Dienst wenn sie ihre Taschen leer haben, auch 2 Stunden vor Dienstplan.

Danke Euch Efjot
Zuletzt geändert von efjot am Mittwoch 26. Oktober 2016, 07:47, insgesamt 1-mal geändert.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: §124 Wochenarbeitszeit bei der Deutschen Post AG

Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

§ 124 SGB IX mit der Beschränkung der täglichen Arbeitszeit auf 8 Std. ist zwingendes Recht und kann nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeschränkt werden.
Auch bei Geltendmachung des rechtes aus § 124 SGB IX muß der AG die Arbeit so organisieren, daß der AN seine vertraglich geschuldete Arbeitszeit erbringen kann, sonst befindet sich der AG im Annahmeverzug nach § 615 BGB.

Genau so klar ist aber auch, daß sich diese Vorschrift lediglich auf die reine Arbeitszeit bezieht und keine Pausen einschließt. Es ist völlig korrekt, daß der Arbeitgeber die Pausenzeit "herausrechnet". Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Std/täglich muß auch zwingend eine Pause von mindestens 30 min. gemacht werden.
&Tschüß
Wolfgang
efjot

AW: §124 Wochenarbeitszeit

Beitrag von efjot »

Danke für die schnelle Klärung
valentin

AW: §124 Wochenarbeitszeit

Beitrag von valentin »

Hallo,

die BAG Rechtsprechung betreffend des 8 Std. Tages ist nur ein Teil. Auch beim § 124 gibt es weitere Pkt. so zB den § 81.
Weiter gibt es Rechtsmeinungen welche die BAG Entscheidung mit dem 8 Std. Tag heute als überholt ansehen. Nur gibt es leider dazu noch keine neue BAG Rechtsprechung.

Siehe hier: http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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