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SBV Wahl mangels Wahlbeteiligung
Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 09:54
von MarionBayern
Hallo zusammen,
wir wollten eine SBV wählen. Leider haben sich zu wenige daran beteiligt. Kann man jederzeit neu wählen oder muss man bis zur nächsten Wahlperiode warten? Ich habe darüber im SGB IX nichts gefunden. Der §177 SGB IX gibt nix her.
Hatte schon mal jemand so einen Fall?
Re: SBV Wahl mangels Wahlbeteiligung
Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 11:15
von albarracin
Hallo,
was soll denn bitte heißen, daß sich
"zu wenige daran beteiligt"
hätten?
Für die Wahlbeteiligung gibt es kein Mindestquorum. Eine SBV-Wahl ist grundsätzlich gültig, wenn es mindestens
eine (!!!) gültige abgegebene Stimme gibt.
Oder geht es darum, daß es nur wenige Bewerber*innen gab?
SBV-Wahl abgebrochen
Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2023, 14:44
von jada.wasi
MarionBayern hat geschrieben: ↑Dienstag 5. Dezember 2023, 09:54
Kann man jederzeit neu wählen oder muss man bis zur nächsten Wahlperiode warten? Ich habe darüber im SGB IX
nichts gefunden. Der § 177 SGB IX gibt nix her.
Hallo Marion,
das ist so nicht ganz richtig: Das Recht und die Pflicht, hier außerhalb Regelwahlzeiten zu wählen, folgt unmittelbar aus
§ 177 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 SGB IX. Allerdings sollten Wahlen nicht in die Weihnachtsferien gelegt werden schon wegen der Erhöhung der Wahlbeteiligung Wahlberechtigter. Es gibt kein „Mindestquorum“, wie schon geschrieben. Sollten bei einer förmlichen Wahl zu wenig Personen kandidiert haben, gilt
Nachfrist laut
§ 7 SchwbVWO. Bei Wahlen 2023 oder 2024 endet die (verkürzte) Amtszeit exakt am 30. 11. 2026 laut Online-
Wahlkalender der
BIH. Lehrvideos zu den Wahlen
gibts hier. Hilfreich und zweckmäßig könnte evtl. auch ein gesonderter
Wahlaufruf zur
Bedeutung der Wahl bzw zur Kandidatengewinnung sein. Viel Erfolg! Jada Wasi
§ 177 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 SGB IX
„Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist.“