SBV Wahl mangels Wahlbeteiligung

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MarionBayern
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 5. Dezember 2023, 09:52

SBV Wahl mangels Wahlbeteiligung

Beitrag von MarionBayern »

Hallo zusammen,

wir wollten eine SBV wählen. Leider haben sich zu wenige daran beteiligt. Kann man jederzeit neu wählen oder muss man bis zur nächsten Wahlperiode warten? Ich habe darüber im SGB IX nichts gefunden. Der §177 SGB IX gibt nix her.

Hatte schon mal jemand so einen Fall?
albarracin
Beiträge: 170
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: SBV Wahl mangels Wahlbeteiligung

Beitrag von albarracin »

Hallo,

was soll denn bitte heißen, daß sich
"zu wenige daran beteiligt"
hätten?

Für die Wahlbeteiligung gibt es kein Mindestquorum. Eine SBV-Wahl ist grundsätzlich gültig, wenn es mindestens eine (!!!) gültige abgegebene Stimme gibt.

Oder geht es darum, daß es nur wenige Bewerber*innen gab?
&tschüß
Wolfgang
jada.wasi
Beiträge: 395
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

SBV-Wahl abgebrochen

Beitrag von jada.wasi »

MarionBayern hat geschrieben: Dienstag 5. Dezember 2023, 09:54 Kann man jederzeit neu wählen oder muss man bis zur nächsten Wahlperiode warten? Ich habe darüber im SGB IX nichts gefunden. Der § 177 SGB IX gibt nix her.
Hallo Marion,

das ist so nicht ganz richtig: Das Recht und die Pflicht, hier außerhalb Regelwahlzeiten zu wählen, folgt unmittelbar aus § 177 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 SGB IX. Allerdings sollten Wahlen nicht in die Weihnachtsferien gelegt werden schon wegen der Erhöhung der Wahlbeteiligung Wahlberechtigter. Es gibt kein „Mindestquorum“, wie schon geschrieben. Sollten bei einer förmlichen Wahl zu wenig Personen kandidiert haben, gilt Nachfrist laut § 7 SchwbVWO. Bei Wahlen 2023 oder 2024 endet die (verkürzte) Amtszeit exakt am 30. 11. 2026 laut Online-Wahlkalender der BIH. Lehrvideos zu den Wahlen gibts hier. Hilfreich und zweckmäßig könnte evtl. auch ein gesonderter Wahlaufruf zur Bedeutung der Wahl bzw zur Kandidaten­gewinnung sein. Viel Erfolg! Jada Wasi

§ 177 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 SGB IX
„Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist.“
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