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Nur per Aushang? Bekanntmachung der Namen (der Bewerber:innen)

Verfasst: Dienstag 1. November 2022, 18:52
von Claudia_Ranft_Kubsky
Liebe Expertinnen & Experten,
es geht um die Bekanntmachung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Wir haben heute die Briefwahlunterlagen verschickt - auf dem Stimmzettel sind die Kandidat:innen natürlich alle aufgeführt.
Nun steht in §8 der SchwbVWO, dass die Bewerber:innen "...in gleicher Weise bekannt (zu machen sind) wie das Wahlausschreiben".
Wir haben das Wahlausschreiben
  • per hochschulöffentlichem Aushang veröffentlicht, wobei das im Grunde als komplett öffentlich anzusehen ist, denn wir haben Publikumsverkehr (nicht nur Personal und Studierende kommen in die öffentlich zugänglichen Bereiche, sondern natürlich auch Personen, die nur kurz an der Uni sind, z.B. Lieferanten),
  • im Intranet zugänglich gemacht und
  • per E-Mail mit dem Hinweis auf die Seite im Intranet zur Kenntnis gegeben.
Frage:
Würde es ausreichen, wenn wir einige der Aushänge (bspw. im Hauptgebäude der Universität) um die Kandidat:innen-Liste erweiterten? Oder müssen wir tatsächlich auf jeden einzelnen Aushang eine Liste der Bewerber:innen pappen? Das wäre ein ziemlicher Aufwand.
Wir würden lieber die Namen im Intranet auf der SBV-Wahl-Seite veröffentlichen sowie ggf. per E-Mail an alle Wahlberechtigten publik machen und das mit den Aushängen klein halten.
Wir haben einen Bewerber für die SBV und drei Bewerberinnen für die Stellvertretung, es gibt quasi keine Konkurrenzsituation. Und alle bekommen sowieso noch in dieser Woche den Stimmzettel. Unserer Einschätzung nach könnte uns niemand mangelnde Kommunikation vorwerfen und die Wahl im Nachhinein anfechten, oder?
Vielen Dank für die Hilfe!
Claudia Ranft

P.S.: Ich habe gekuckt, ob so eine Frage schon mal hier behandelt wurde, bin aber nicht fündig geworden. Falls es bereits eine Antwort geben sollte, bin ich natürlich auch für einen entsprechenden Hinweis dankbar.

Re: Nur per Aushang? Bekanntmachung der Namen (der Bewerber:innen)

Verfasst: Dienstag 1. November 2022, 20:43
von jada.wasi
Claudia_Ranft_Kubsky hat geschrieben: Dienstag 1. November 2022, 18:52 Oder müssen wir tatsächlich auf jeden einzelnen Aushang eine Liste der Bewerber:innen pappen?
Hallo Claudia,

völlig richtig! Das ergibt sich m. E. aus dem klaren, sowie unmissverständlichen Wortlaut des § 8 SchwbVWO, dass daneben oder dass darunter auch die Liste der Bewerber jeweils „ausgehängt“ werden muss. Gruß Jada Wasi

Hinweis Wenn dieses Wahlausschreiben auch im Intranet veröffentlicht wurde, müssen zwingend auch Bewerber im Intranet veröffentlicht werden laut dem Fachschrifttum und später dann ebenso auch die „Wahlergebnisse“. Denn die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass überall dort, wo das Wahlausschreiben veröffentlicht wurde, auch alle übrigen Bekanntmachungen zu dieser SBV-Wahl komplett bzw. vollständig veröffentlicht werden – also nicht willkürlich mal so und mal so.

:idea: Wahlergebnis
Der Wahlvorstand sollte aber nicht (unkritisch) dieses BIH-Formular, Stand 17.10.2022 übernehmen, da Mischmasch aus einfacher (oben: „Wahlleitung“) sowie förmlicher Wahl (unten: „Wahlvorstand“). "Wahlleitung" ist beim förmlichen Wahlverfahren bekanntlich die falsche Bezeichnung. Das Formular ist also insoweit in sich widersprüchlich nach heutigem Stand.
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Re: Nur per Aushang? Bekanntmachung der Namen (der Bewerber:innen)

Verfasst: Mittwoch 2. November 2022, 10:58
von Claudia_Ranft_Kubsky
Danke für die Antwort! Es gibt mir (auch innerhalb des Wahlvorstands) sehr viel mehr Sicherheit, dass ich hier im Forum meine Fragen stellen kann und kompetente Antworten bekomme. Dieses Forum ist für mich ein neutraler, vertrauenswürdiger Ort, eine echte Antworten-Fundgrube und ich bin sehr dankbar, hierher gefunden zu haben.
Wir sind alle drei absolute Neulinge im Wahlvorstand, stehen unter enormem Druck und wollen die Wahl auf keinen Fall gefährden. Da ist es einfach toll, wenn ich sagen kann “ich/wir interpretieren die SchwbVWO” so und so, liegen wir damit richtig?” und eine klare Antwort bekomme. Ich frage ja nicht aus Jux, sondern weil uns von einer Ansprechperson aus der Verwaltung - unter Berufung auf die SchwbVWO! - gesagt wurde, wir dürften die Kandidat:innen nicht im Intranet veröffentlichen (auch wg. des Datenschutzes). Das fand ich unlogisch.
Also vielen, vielen Dank für die Hilfe, es ist toll, dass es dieses Forum gibt!!

Bekanntmachungen im Intranet?

Verfasst: Samstag 5. November 2022, 14:50
von jada.wasi
Claudia_Ranft_Kubsky hat geschrieben: Mittwoch 2. November 2022, 10:58 … gesagt wurde, wir dürften die Kandidat:innen nicht im Intranet veröffentlichen (auch wg. des Datenschutzes).
Das ist einfach alles nur „wirres Zeug“ zum Datenschutz gem. Rechtsschrifttum. Man muss sich nicht mit solchen „schrägen“ bzw „aus der Luft gegriffenen“ sowie haltlosen Behauptungen näher befassen: Das ist Unsinn nach ganz herrschender Ansicht - und ohnehin nicht plausibel. Vergl. dazu bspw. auch diese Diskussion. Gruß Jada Wasi

Hinweis: Unzulässig wäre allerdings, die Wählerliste im Intranet zu veröffentlichen laut Wahlrechtsexperten Prof. Dr. Kohte und Dr. Karpf – entgegen einer zu pauschalen, bzw. missverständlichen BIH-Ansicht in Kapitel 5.2.1 auf Seite 73 der BIH-Wahlbroschüre: Veröffentlichungen der Wählerlisten z.B für BR-Wahlen im Intranet mögen zwar “state of the art“ sein – niemals aber für SBV-Wahlen!

Re: Nur per Aushang? Bekanntmachung der Namen (der Bewerber:innen)

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2023, 17:21
von Claudia_Ranft_Kubsky
Das wurde ja nun schon geklärt. Das Wähler:innen-Verzeichnis zu veröffentlichen stand nie zur Debatte, hier ist die Wahlordnung so dermaßen eindeutig, eindeutiger geht es ja wohl nicht. Und auch wenn die Einwände hausinterner Stellen gegen bestimmte Vorhaben des Wahlvorstands albern erscheinen mögen: sie werden ja nicht aus Jux erhoben, sondern gründen auf tatsächlichen Befürchtungen bzw. Unsicherheiten. Wie heißt es so schön: Es gibt keine dummen Fragen. Und ich bin sehr dankbar für dieses Forum, in dem kompetenter Rat zu bekommen ist.

Nur per Aushang? Bekanntmachung der Namen (der Bewerber:innen)

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2023, 18:00
von jada.wasi