Mehrarbeit
Verfasst: Mittwoch 8. November 2023, 09:01
Hallo,
wir bräuchten in einer Sache eine rechtssichere Auskunft.
Und zwar geht es um unsere Schwerbehinderten/Gleichgestellten bei der Deutschen Post, die sich von Mehrarbeit bzw. Überstunden laut §207 SGB IX freistellen lassen wollen.
(Hauptsächlich die Kolleg*innen in der Zustellung)
Wir (die VPSchwb und der BR) sind der Auffassung, dass diese, wenn sie dem AG mitteilen, keine Überstunden mehr machen zu wollen ,
trotzdem über 8 Stunden laut Dienstplan arbeiten können. Denn Überstunden sind ja alles was über die Dienstzeit geht und nicht über die 8 Stunden.
(Dienstpläne gehen meist über 8 Stunden hinaus, Kolleg*innen sind in der 4,71 Tage/Woche eingesetzt)
Unsere Personalchefin ist der Ansicht, sie darf die Schwb/Gleichgest. auf keinen Fall über 8 Stunden arbeiten lassen. Und sie müsste die dann in eine 6 Tage/Woche setzen (was die Mehrzahl der Kolleg*innen nicht möchten), da der Dienstplan dann unter acht Stunden am Tag liegt. Sie möchte dies auch von der Tarifkanzlei prüfen lassen.
Wir hätten da auch gerne was in der Hand, mit dem wir in unserem bzw. im Sinne unserer Schwb/GLgest. argumentieren können.
wir bräuchten in einer Sache eine rechtssichere Auskunft.
Und zwar geht es um unsere Schwerbehinderten/Gleichgestellten bei der Deutschen Post, die sich von Mehrarbeit bzw. Überstunden laut §207 SGB IX freistellen lassen wollen.
(Hauptsächlich die Kolleg*innen in der Zustellung)
Wir (die VPSchwb und der BR) sind der Auffassung, dass diese, wenn sie dem AG mitteilen, keine Überstunden mehr machen zu wollen ,
trotzdem über 8 Stunden laut Dienstplan arbeiten können. Denn Überstunden sind ja alles was über die Dienstzeit geht und nicht über die 8 Stunden.
(Dienstpläne gehen meist über 8 Stunden hinaus, Kolleg*innen sind in der 4,71 Tage/Woche eingesetzt)
Unsere Personalchefin ist der Ansicht, sie darf die Schwb/Gleichgest. auf keinen Fall über 8 Stunden arbeiten lassen. Und sie müsste die dann in eine 6 Tage/Woche setzen (was die Mehrzahl der Kolleg*innen nicht möchten), da der Dienstplan dann unter acht Stunden am Tag liegt. Sie möchte dies auch von der Tarifkanzlei prüfen lassen.
Wir hätten da auch gerne was in der Hand, mit dem wir in unserem bzw. im Sinne unserer Schwb/GLgest. argumentieren können.