Freistellung/ Überstunden bei Teilzeitarbeit
Verfasst: Mittwoch 27. Februar 2019, 18:31
Guten Abend!
Seit 2013 bin ich unbefristet 50% Schwerbehindert und arbeite seit 2014 nach 1 Jahr krank auf 60% in einem Pflegeheim.
Meine % habe ich von 70% dezimiert auf 60% da es gesundheitlich nötig war ( chronische Schmerzen etc.).
Nun ist es so, das man doch 2-3 mal im Monat einspringen sollte und mir wird es körperlich zu viel , deswegen bin ich ja runter von den Stunden.
Nun habe ich einen Antrag auf Freistellung von Überstunden im Büro abgegeben das direkt abgelehnt wurde.
Ein Attest vom Arzt interessiert (Termin habe ich erst) nicht er würde mir den Arzt vorschreiben, und selbst dann würde dies nicht akzeptiert! Er beruht sich auf Paragraph 124 welcher sagt Mehrarbeit beginnt erst ab 8 Std.
Kann ich als Teilzeitkraft ( 6 Std pro Tag verteilt auf 4 Tage )trotzdem darauf bestehen auf eine Freistellung?
Ich danke schon mal für Antworten.
Seit 2013 bin ich unbefristet 50% Schwerbehindert und arbeite seit 2014 nach 1 Jahr krank auf 60% in einem Pflegeheim.
Meine % habe ich von 70% dezimiert auf 60% da es gesundheitlich nötig war ( chronische Schmerzen etc.).
Nun ist es so, das man doch 2-3 mal im Monat einspringen sollte und mir wird es körperlich zu viel , deswegen bin ich ja runter von den Stunden.
Nun habe ich einen Antrag auf Freistellung von Überstunden im Büro abgegeben das direkt abgelehnt wurde.
Ein Attest vom Arzt interessiert (Termin habe ich erst) nicht er würde mir den Arzt vorschreiben, und selbst dann würde dies nicht akzeptiert! Er beruht sich auf Paragraph 124 welcher sagt Mehrarbeit beginnt erst ab 8 Std.
Kann ich als Teilzeitkraft ( 6 Std pro Tag verteilt auf 4 Tage )trotzdem darauf bestehen auf eine Freistellung?
Ich danke schon mal für Antworten.