Seite 2 von 2

AW: EU Rente und Seminare

Verfasst: Montag 21. Dezember 2015, 16:24
von albarracin_01
Hallo,
dass es mit der DRV Probleme gibt.
hättest du meine Antwort gelesen, würdest du wissen, daß es da grundsätzlich kein Problem gibt, wenn du eine Schulung machst, solange die Zeit ausgeglichen wird.

AW: EU Rente und Seminare

Verfasst: Montag 21. Dezember 2015, 23:48
von Interessierter
Hallo Wolfgang,

nochmals, wer lesen kann ist im Vorteil. Denn ich habe es ja so geschrieben.

Denn Mandatszeiten außerhalb der Arbeitszeiten, hierzu zählen auch die Zeiten der Schulung, da ja mandatsbedingt, sind gem. Gesetz auszugleichen. Grundsätzlich innerhalb eines Monates.

Der zeitliche Ausgleich innerhalb eines Monats kann nur ggf zu Problemen führen, wenn man nur wenige Stunden arbeitet, dann auch noch in dieser Zeit lfd. Mandatsarbeit wahrnehmen soll und weiter zB auch Teilnahme an BR Gremien usw.

AW: EU Rente und Seminare

Verfasst: Dienstag 22. Dezember 2015, 14:06
von albarracin_01
Hallo Interessierter,

da ich nicht Dich zitiert habe, sondern Hardy, verstehe ich Deinen Einwand nicht. Das Du es grundsätzlich ähnlich wie ich dargestellt hast, habe ich doch gar nicht in Zweifel gezogen.

AW: EU Rente und Seminare

Verfasst: Mittwoch 23. Dezember 2015, 16:39
von valentin
Hallo, zu diesem Thema habe ich nur eine Meinung, die nicht die bisherigen Themen/Aussagen betrifft sondern die Grundsatzfrage, kann eine SBV die im Mini-Job arbeitet (egal ob als EU-Rentner oder Mini-Jobber) ein Mandat überhaupt so wahrnehmen wie es die Koll. erwarten dürfen?

Ich sehe dieses idR als nicht gegeben an. Ich würde daher auch als SBV einen solchen Koll. (Mini-Jobber) nicht wählen. Wählen nur als Stellvertreter. Denn bei dieser geringen Stundenzahl und den ggf möglichen Beschränkungen Mandatsarbeit auch notfalls außerhalb der Arbeitszeit zu erbringen sehe ich Probleme in einer optimalen Mandatsarbeit. Hier muss dann wohl sehr oft der Stellvertreter im Rahmen der Verhinderungsvertretung das Mandat wahrnehmen. Dieses kann dann sehr schnell dazu führen, dass die Verhinderungsvertretung auf den Kopf gestellt wird. Dass dann eigentlich die SBV diese wahrnimmt.

Denn wenn man unterstellt, dass es mindestens 2 x wöchentlich Sitzungen des BR (BR-Sitzung und/oder Ausschüsse) stattfinden dann die Regelmandatsaufgaben, Gespräche mit Betroffenen und dem AG und Schulungen sind zu schnell die möglichen Zeitgrenzen überschritten. Denn solche können in beiden Fällen auftreten. Denn als Mini-Jobber darf man zwar in bestimmten Fälle die Grenzen überschreiten. Doch auf Grund von Mandatsaufgaben sehe ich dieses nicht als zulässig an, denn es ist hier keine "nicht vorhersehbares Überschreiten", da es ja feststehende Aufgabenbedingte Zeiten sind die sich aus den Mandatspflichten ergeben.

Was soll ein Betroffener über eine optimale Vertretung denken, wenn die SBV in einem lfd. Verfahren/Prozess abbrechen muss und der Stellvertreter dann einspringen muss..