Gleichstellung und Befreiung von Mehrarbeit

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JuNe_bak

Gleichstellung und Befreiung von Mehrarbeit

Beitrag von JuNe_bak »

Ich habe eine Frage zu Thema Nachteilsausgleich bei Gleichstellung. Kann sich eine Arbeitnehmer mit GdB 30 + Gleichstellung auch von der Mehrarbeit befreien lassen? Ich finde da unterschiedlich Aussagen. Im § 207 steht „Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.“ Auf der Homepage der BIH ist hingegen von „schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen“ die Rede. Auch bei weiterer Internetrecherche habe ich keine eindeutige Aussage gefunden, auf die sich der Betroffene rechtlich beziehen könnte. Der Arbeitgeber sagt, der § 207 SGB IX bezieht sich nur auf schwerbehinderte Menschen, nicht auf Menschen mit Gleichstellung, also keine Befreiung von Mehrarbeit möglich…

Kann mir da eventuell jemand helfen? Vielen Dank im Voraus.
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Gleichstellung und Befreiung von Mehrarbeit

Beitrag von albin.göbel »

JuNe hat geschrieben:Arbeitgeber sagt, der § 207 SGB IX bezieht sich nur auf schwer­be­hin­der­te Menschen, nicht auf Men­schen mit Gleichstellung, also keine Befreiung von Mehrarbeit möglich
NEIN Da liegt Arbeitgeber in diesem Punkt klar daneben lt. amtlichem Fachlexikon im Stichwort "Mehrarbeit". Ist zwar noch Stand 2014, inhaltlich hat sich aber nichts geändert. Zu beachten ist jedoch, dass Überstunden nicht unbedingt Mehrarbeit bedeutet laut Absatz 3 dieses Lexikons, was bei Teilzeit relevant sein kann.

Warum das auch für die Gleichgestellten "an­ge­wen­det" wird, vergl. hier - jetzt verschoben in § 151 Abs. 3 SGB IX 2018 in Teil 3 SGB IX.

Viele Grüße
Albin Göbel
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