Wahlunterlagen zum Teil doppelt an Wähler/innen verschickt
Verfasst: Freitag 5. Dezember 2014, 17:21
Guten Tag,
der Wahlvorstand hat die schriftliche Stimmabgabe beschlossen und deshalb allen Wähler/innen die entsprechenden
Wahlunterlagen mit der Post zugestellt. Auf dem Briefkuvert war kein Vermerk darüber, dass wichtige Wahlunterlagen
im Brief sind. Auf dem Freiumschlag war kein Adressfeld für "Absender" vorgesehen ... die Briefe kamen auch ohne
Absender an den Betrieb zurück. Laut Wahlausschreiben sollte der Posteingangsstempel gelten ... allerdings war nicht
beschrieben ob der betriebseigene oder der der Post. Im Betrieb stand in der Post/Archiv/Bibliotheks-Abteilung eine
metallene Urne deren Deckel mit einem Hängeschloss versehen war. Die Klappe der Urne war zu keinem Zeitpunkt
versiegelt. Der oben genannte Bereich ist in der Zeit von 7:00 bis 15:30 Uhr für viele Betriebsangehörige offen
zugänglich. Die Urne kann von den Arbeitsplätzen der dort arbeitenden Mitarbeiter nicht immer eingesehen werden.
Diese Mitarbeiter, die nicht Mitglieder im Wahlvorstand waren, haben die Wahlkuverts die zurückkamen mit einem
Eingangsstempel versehen und dann in die Urne geworfen. 3o Stunden nach Wahlende (war nur auf einen Tag bestimmt und endete damit um 24:00) wurde öffentlich ausgezählt. An dieser Auszählung nahm auch eine Rentnerin teil, die
bis zur Mitte der SBV Wahl Mitglied im Wahlvorstand war und dann wie geschrieben in den Ruhestand ging.
Wenn bei der beigefügten Erklärung die Unterschrift nicht lesbar war hat man/frau den Stimmzettel (war verschlossen im Wahlumschlag) für ungültig erklärt.
Dass die Wahlunterlagen an Wähler/innen doppelt verschickt wurden fiel erst später auf. Man/frau hat dann mit folgendem Text (original!!!!) siehe Anhang - informiert und einen andersfarbigen Stimmzettel geschickt. Der Text enthält kein Datum, keine Unterschrift, keinen Verteiler und keinerlei Adressdaten.
Das Wahlergebnis: 20% der Stimmen bei der ersten Vertrauensperson (zwei Bewerber) ungültig und 36% bei der Zweiten (allerdings nur eine Bewerberin) .
Reicht dies um die SBV-Wahl für nichtig zu erkären??
Herzlichen Gruss an alle Leserinnen und Leser und besten Dank für jede Antwort
der Wahlvorstand hat die schriftliche Stimmabgabe beschlossen und deshalb allen Wähler/innen die entsprechenden
Wahlunterlagen mit der Post zugestellt. Auf dem Briefkuvert war kein Vermerk darüber, dass wichtige Wahlunterlagen
im Brief sind. Auf dem Freiumschlag war kein Adressfeld für "Absender" vorgesehen ... die Briefe kamen auch ohne
Absender an den Betrieb zurück. Laut Wahlausschreiben sollte der Posteingangsstempel gelten ... allerdings war nicht
beschrieben ob der betriebseigene oder der der Post. Im Betrieb stand in der Post/Archiv/Bibliotheks-Abteilung eine
metallene Urne deren Deckel mit einem Hängeschloss versehen war. Die Klappe der Urne war zu keinem Zeitpunkt
versiegelt. Der oben genannte Bereich ist in der Zeit von 7:00 bis 15:30 Uhr für viele Betriebsangehörige offen
zugänglich. Die Urne kann von den Arbeitsplätzen der dort arbeitenden Mitarbeiter nicht immer eingesehen werden.
Diese Mitarbeiter, die nicht Mitglieder im Wahlvorstand waren, haben die Wahlkuverts die zurückkamen mit einem
Eingangsstempel versehen und dann in die Urne geworfen. 3o Stunden nach Wahlende (war nur auf einen Tag bestimmt und endete damit um 24:00) wurde öffentlich ausgezählt. An dieser Auszählung nahm auch eine Rentnerin teil, die
bis zur Mitte der SBV Wahl Mitglied im Wahlvorstand war und dann wie geschrieben in den Ruhestand ging.
Wenn bei der beigefügten Erklärung die Unterschrift nicht lesbar war hat man/frau den Stimmzettel (war verschlossen im Wahlumschlag) für ungültig erklärt.
Dass die Wahlunterlagen an Wähler/innen doppelt verschickt wurden fiel erst später auf. Man/frau hat dann mit folgendem Text (original!!!!) siehe Anhang - informiert und einen andersfarbigen Stimmzettel geschickt. Der Text enthält kein Datum, keine Unterschrift, keinen Verteiler und keinerlei Adressdaten.
Das Wahlergebnis: 20% der Stimmen bei der ersten Vertrauensperson (zwei Bewerber) ungültig und 36% bei der Zweiten (allerdings nur eine Bewerberin) .
Reicht dies um die SBV-Wahl für nichtig zu erkären??
Herzlichen Gruss an alle Leserinnen und Leser und besten Dank für jede Antwort