Seite 1 von 1

Wahl bei nur einem Wahlvorschlag?

Verfasst: Freitag 22. August 2014, 07:15
von wv-bor39
Guten Morgen,

kann mir jemand sagen, ob man bei nur einem vorgeschlagenen Kandidaten als SBV wirklich den förmlichen Wahlvorgang durchführen muss, immerhin kann die Wahl ja nur auf eine Art ausgehen (Anm.: förmliches Wahlverfahren)?

Bei der aufgestellten Mindestanzahl an Stellvertreter-Kandidaten macht die Angelegenheit noch (ein wenig) mehr Sinn für mich, da hier zumindest die Reihenfolge bestimmt werden kann.

Danke und freundliche Grüße

AW: Wahl bei nur einem Wahlvorschlag?

Verfasst: Freitag 22. August 2014, 18:17
von albin.göbel
  • »Kandidatengewinnung«
Guten Tag,
ja, das förmliche Wahlverfahren muss in jedem Fall zwingend durchlaufen werden.

Und wenn tatsächlich nur eine Ein­zel­kan­di­da­tur­­­ für das Amt der Vertrauensperson innerhalb der 2-wöchigen Vorschlagsfrist beim Wahlvorstand eingehen sollte, aber z.B. keine für die Stellvertretung, dann müsste der Wahlvorstand "sofort" eine Nachfrist für Wahlvorschläge von einer Woche setzen (§ 7 Absatz 3 SchwbVWO).

Und hier gibt`s professionelle Tipps zur Gewinnung potentieller schwerbehinderter und nichtbehinderter Kandidaten. Dass auch nichtbehinderte Beschäftigte wählbar sein können, steht ja ausdrücklich im Wahlausschreiben.

Für den öff. Dienst gilt, dass für die Wähl­bar­keit­­ zur SBV regelmäßig eine durch­gän­gi­ge­­ Mindestbeschäftigungszeit von ei­nem­­ Jahr im öffentlichen Dienst bis zum Wahltag erforderlich ist nach dem jeweils einschlägigen Personalvertretungsrecht des Bundes bzw. der Länder (§ 94 Absatz 3 Satz 2 SGB IX, § 14 Absatz 1 BPersVG). In einzelnen Ländern aber jedoch unter sechs Monaten.

Viele Grüße
Albin Göbel