BEM- Fehlzeitberechnung

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kojak

BEM- Fehlzeitberechnung

Beitrag von kojak »

Guten Tag ,

ich habe zwei Fragen bzgl. der Fehlzeitberechnung für das BEM.

1. Der Mitarbeiter ist langzeit erkrankt, z. B. seit 6 Monaten. Nach 6 Wochen AU lehnt er die 1. und die 2. Einladung zum BEM ab oder reagiert nicht dadrauf.
Ich verstehe das so, dass nach jedem BEM-Angebot der „Zähler auf Null geht“ und ich nach erneuten /weiteren 6-Wochen-AU-Frist BEM wieder anbieten muss. Theoretisch müsste der AG bei diesem Mitarbeiter jede Woche eine Einladung zum BEM schicken. Das wäre aber sinnlos.
Haben Sie eine Idee, wie man das lösen kann?


2. Der Mitarbeiter ist nur drei mal im Monat in drei verschiedenen Wochen, jeweils für 8 Stunden für das Call-Center, eingesetzt.
Wie berechne ich den Frist?

Vielen Dank für die Antworten.
Kojak
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Wie oft muss AG einem kranken Arbeitnehmer ein BEM anbieten?

Beitrag von albin.göbel »

Kojak hat geschrieben:1. ­ Der ­ Mitarbeiter ist ­ langzeit er­krankt. Theoretisch müsste AG bei diesem Mitarbeiter jede Woche ... Das wäre aber sinnlos.
JA Wäre völlig sinn- und zweckfrei! Da­her­ verlangt dies auch der Gesetzgeber nicht.

Kojak hat geschrieben:Lehnt ab oder reagiert nicht. Haben Sie Idee, wie man das lösen kann?
Vgl. dazu ua Diskussion 2017 mit ober­ge­richt­li­cher Recht­spre­chung. ­­ Höchst­rich­ter­lich­ gibts noch keine Entscheidung in der Sache, so­weit­ er­sicht­lich­, nachdem LAG Hessen den Prozess ver­fah­rens­recht­lich "verschusselte" und daher aus reinen for­ma­len Gründen vom BAG (zunächst) auf­ge­ho­ben wurde. Ich halte die Urteile des LAG Hessen und ­ LAG Mainz für stimmig.

Kojak hat geschrieben:2. ­ ­ Der Mitarbeiter ist nur drei mal im Monat in drei verschiedenen Wochen, jeweils für 8 Stunden für das Call-Center, eingesetzt. Wie berechne ich den Frist?
Zur BEM-Berechnung siehe bei Böckler Handlungsleitfaden 2018, Seite 7/8.

Viele Grüße
Alvin Göbel
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: BEM- Fehlzeitberechnung

Beitrag von albin.göbel »

NACHTRAG
zur Fortgeltungsdauer BEM

So nun auch das LAG Hamm, 22.03.2018, 15 Sa 1787/17, laut Entscheidungsgründe II.1.c mit Bezug auf LAG Kiel, 03.06.2015, 6 Sa 396/14

Hier zeichnet sich bei den Obergerichten eine einheitliche ­ sowie klare Recht­spre­chungs­lin­ie­ ab.

Viele Grüße
Albin Göbel
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