Guten Tag ,
ich habe zwei Fragen bzgl. der Fehlzeitberechnung für das BEM.
1. Der Mitarbeiter ist langzeit erkrankt, z. B. seit 6 Monaten. Nach 6 Wochen AU lehnt er die 1. und die 2. Einladung zum BEM ab oder reagiert nicht dadrauf.
Ich verstehe das so, dass nach jedem BEM-Angebot der „Zähler auf Null geht“ und ich nach erneuten /weiteren 6-Wochen-AU-Frist BEM wieder anbieten muss. Theoretisch müsste der AG bei diesem Mitarbeiter jede Woche eine Einladung zum BEM schicken. Das wäre aber sinnlos.
Haben Sie eine Idee, wie man das lösen kann?
2. Der Mitarbeiter ist nur drei mal im Monat in drei verschiedenen Wochen, jeweils für 8 Stunden für das Call-Center, eingesetzt.
Wie berechne ich den Frist?
Vielen Dank für die Antworten.
Kojak
BEM- Fehlzeitberechnung
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Wie oft muss AG einem kranken Arbeitnehmer ein BEM anbieten?
JA Wäre völlig sinn- und zweckfrei! Daher verlangt dies auch der Gesetzgeber nicht.Kojak hat geschrieben:1. Der Mitarbeiter ist langzeit erkrankt. Theoretisch müsste AG bei diesem Mitarbeiter jede Woche ... Das wäre aber sinnlos.
Vgl. dazu ua Diskussion 2017 mit obergerichtlicher Rechtsprechung. Höchstrichterlich gibts noch keine Entscheidung in der Sache, soweit ersichtlich, nachdem LAG Hessen den Prozess verfahrensrechtlich "verschusselte" und daher aus reinen formalen Gründen vom BAG (zunächst) aufgehoben wurde. Ich halte die Urteile des LAG Hessen und LAG Mainz für stimmig.Kojak hat geschrieben:Lehnt ab oder reagiert nicht. Haben Sie Idee, wie man das lösen kann?
Zur BEM-Berechnung siehe bei Böckler Handlungsleitfaden 2018, Seite 7/8.Kojak hat geschrieben:2. Der Mitarbeiter ist nur drei mal im Monat in drei verschiedenen Wochen, jeweils für 8 Stunden für das Call-Center, eingesetzt. Wie berechne ich den Frist?
Viele Grüße
Alvin Göbel
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