Vorschlag als Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied auf demselben Wahlvorschlag

Antworten
nick34

Vorschlag als Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied auf demselben Wahlvorschlag

Beitrag von nick34 »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab eine Verständnisfrage zum Wahlvorschlag beim förmlichen Wahlverfahren.

Kandidat A will sich zur Wahl stellen lassen als Vertrsauensperson und stellvertretendes Mitglied
Kandidat B will sich zur Wahl stellen lassen als Vertrsauensperson und stellvertretendes Mitglied

Das Beispiel:
Für die Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen schlagen wir vor:
Kandidat A
Kandidat B

Für die Wahl zum stellvertretenden Mitglied schlagen wir vor
Kandidat A
Kandidat B

Ich habe nichts in den Vorschriften gefunden das dagegenspricht dass beide auf einem Wahlvorschlag eingetragen werden.
Dürfen die Kanidaten auf einem Wahlvorschlag für beide Ämter vorgeschlagen werden?
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Zwei auf einem Formular jeweils mit Doppelkandidatur möglich?

Beitrag von albin.göbel »

  • »Mehrfachunterstützung?«
Nick hat geschrieben:Für die Wahl zur Vertrauensperson schlagen wir vor:
Kandidat A
Kandidat B

Dürfen die Kandidaten auf einem Wahlvorschlag für beide Ämter vorgeschlagen werden?
NEIN Diesen Vorschlag würde der Wahlvorstand so nicht durchgehen lassen laut folgender ausführlichen Diskussion im Wahlforum: Auf einem Wahlvorschlagsformular dürfen nur eine Personen als Vertrauensperson, nie zwei Personen als Vertrauensperson gleichzeitig vorgeschlagen werden. Ein Wahlberechtigter kann nur eine Person als Vertrauensperson unterstützen wegen § 6 Abs. 1 SchwbVWO, niemals zwei wie hier.
:!: Er darf ja später auf dem Stimm­zet­­­­tel­­­­­ auch nur eine einzige ­­­­­ Person als Ver­trau­ens­per­son­ wäh­len­­­­ und nicht mehrere ankreuzen, weil sonst ungültig. Das steht auch dort so drauf, jedenfalls dann, wenn es mehrere Bewerber gibt.

Eine Person kann auf einem ­ Formular für beide Ämter problemlos kandidieren, aber keine weiteren Personen als Ver­trau­ens­per­son­. Auch Doppel­kan­di­da­tur­ von zwei Personen auf einem Formular für die bei­den­­­­ Ämter ist stets ausgeschlossen! Da werden zwei Formulare benötigt und für jedes Formular andere Unterstützer.

Was wäre hier zulässig?
--------------------------------
VARIANTE 1
Formular 1
• Vertrauensperson:
­ ­ ­ Kandidat A
• Stellvertretung:
­ ­ ­ Kandidat A

Formular 2
• Vertrauensperson:
­ ­ ­ Kandidat B
• Stellvertretung:
­ ­ ­ Kandidat B
--------------------------------
VARIANTE 2
Formular 1
• Vertrauensperson:
­ ­ ­ Kandidat A
• Stellvertretung:
­ ­ ­ Kandidat A
­ ­ ­ Kandidat B

Formular 2
• Vertrauensperson:
­ ­ ­ Kandidat B
--------------------------------
Die erste Variante geht immer - die zweite nur dann, wenn gemäß Wahlausschreiben hier zwei oder mehr Stellvertreter gewählt werden sollen. ­ Beide Formulare müssten von verschiedenen ­ Unterstützern jeweils unterschrieben werden: ­ Wer Formular 1 unterschreibt, darf nicht auch Formular 2 unterschreiben – sonst kommt Post vom Wahlvorstand wg § 6 Abs 4 SchwbVWO

Viele Grüße
Albin Göbel
nick34

Re: Vorschlag als Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied auf demselben Wahlvorschlag

Beitrag von nick34 »

Hallo Albin,
verstehe. Vielen Dank für die Rückmeldung!
Antworten