Hallo,
ich bin (mal wieder) genötigt worden eine Wahl bei uns im Betrieb durchzuführen, diesmal die zum SBV und zum Stellvertreter.
Beim gedanklichen Durchspielen der möglichen Ergebnisse sind mir einige Fragen dazu eingefallen.
Wir stellen uns einen Betrieb vor welche eine SBV + Stellvertreterwahl durchgeführt hat.
Folgende Personen haben sich als SBV beworben:
Agatha Christie
Chuck Norris
Klaus Rumpel
Folgende Personen haben sich als Stellvertreter beworben:
Chuck Norris
Holla Waldfee
Folgende möglichen Ergebnisse hab ich nun durchgespielt und würde gerne wissen ob ich richtig liege (Das Erste ist immer der SBV , das Zweite der Stellvertreter):
Bsp1:
- Rumpel Klaus erhält 2 Stimmen und Chuck Norris 1 Stimme -> SBV Rumpel Klaus
- Keiner bekommt eine Stimme -> Stellvertreter Chuck Norris (da er als SBV die zweitmeisten Stimmen bekommen hat) (oder muss für den Stellvertreter eine Nachwahl durchgeführt werden?)
Bsp2:
- Christie Agatha und Chuck Norris je 1 Stimme -> Münzwurf zwischen Christie Agatha und Chuck Norris für das Amt des SBV?
- Holla Waldfee 1 Stimme -> Stellvertreter Holla Waldfee (oder wird der "Verlierer" des SBV-Münzwurf dann Stellvertreter?)
Bsp3:
- Keiner bekommt eine Stimme -> der mit den meisten Stimmen des Stellvertreters wird SBV (oder?)
- Holla Waldfee und Chuck Norris je 1 Stimme -> Münzwurf zwischen Holla Waldfee und Chuck Norris für den SBV (wenn Holla Waldfee "gewinnt" wird sie SBV obwohl sie sich nur als Stellvertreter beworben hat?)
Über eure Meinung würde ich mich freuen.
SBV und Stellvertreter
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Re: SBV und Stellvertreter
Hallo,EGAM hat geschrieben: ↑Freitag 2. August 2024, 19:01 Beispiel 3:
• Keiner bekommt eine Stimme -> der mit den meisten Stimmen des Stellvertreters wird SBV?
• Holla Waldfee und Chuck Norris je 1 Stimme -> Münzwurf zwischen Holla Waldfee und Chuck Norris für den SBV (wenn Holla Waldfee "gewinnt" wird sie SBV, obwohl sie sich nur als Stellvertreter beworben hat?)
leider nicht korrekt: Nur wer (auch) als Vertrauensperson (VP) kandidiert, kann auch als VP gewählt werden. Das gleiche gilt sinngemäß für stellvertretende Mitglieder: wer nur als Stellvertreter kandidiert, der kann also niemals zur VP gewählt werden, da es sich um getrennte Wahlen von Rechts wegen handelt. Erhalten alle Kandidaten für das Amt der VP keine Stimme (für dieses Amt), dann ist sowohl die Wahl der VP als auch die Wahl der Stellvertretung (vorzeitig) beendet (ohne Wahlergebnisse!) Darauf sollte dann m. E. auch per Bekanntmachung durch Aushang hingewiesen werden – auch bei vereinfachten SBV-Wahlen in Wahlversammlung bezüglich Klarstellung, dass niemand gewählt wurde. Das dürfte aber in der Wahlpraxis kaum vorkommen, weil die Vorschlagenden ihre selbst vorgeschlagenen Kandidaten regelmäßig nach aller Erfahrung auch wählen dürften.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
Fragen zur Wahl der Stellvertretung
Hallo, der Ansicht von Heidi Stuffer ist zuzustimmen.
Getrennte Wahlen der VP sowie ihrer Stellvertretung unterscheiden sich teilweise gravierend etwa von der Betriebsratswahl, bei der es sich um einheitliche Wahl handelt, also zB nie 2 verschiedene Stimmzettel für BR-Wahl. Ergänzend zur Stellv. folgende Einschätzung:
Beispiel 1: Chuck Norris ist nicht Stellvertreter – weil er keine Stimme für das Amt als Stellvertreter erhalten hat. Seine Doppelkandidatur (auch) als VP ist insoweit völlig irrelevant, da anderes Amt und keine einheitliche Wahl, sondern „zwei getrennte Wahlen“ gemäß BAG: Also ggf Nachwahl der Stellv. laut §§ 17 oder 21 SchwbVWO.
Beispiel 2: Holla Waldfee ist klar gewählte Stellvertretung nach § 13 Abs. 2 SchwbVWO, da nur sie eine Stimme für das Amt der Stellvertretung erhalten hat. Diese würde ggf. auch nachrücken, falls die VP vorzeitig ausscheiden sollte laut BIH-Wahlbroschüre, Kapitel 3.7 (also nicht die bei der Wahl der VP „unterlegene Person“). Gruß Jada Wasi