Heike hat geschrieben:Welche Gesetzestexte?
Zur "Besichtigung" nach § 89 Absatz
2 BetrVG siehe
Diskussion aus 2015 mit Fachbeiträgen und Quellen. Diese Hinzuziehung der SBV zur Betriebsbegehung (Besichtigung) kann durchaus als sachgerecht bzw. sinnvoll angesehen werden, ist aber bislang (anders als die
Teilnahme an
ASA-
Sitzungen) gesetzlich nicht normiert. Dies besonders dann, wenn die SBV spezielle Fachsseminare zur Arbeits(platz)gestaltung besucht hat. Denn Ziel derartiger Schulungen ist es, die SBV in die Lage zu versetzen, Defizite zu erkennen und Anregungen zur
ergonomischen Arbeitsgestaltung in ihren Betrieben und Dienststellen zu geben, dafür einen Blick zu bekommen. Jedenfalls ist die SBV zumindest von dem Ergebnis incl. Niederschrift zu unterrichten, soweit Arbeitsplätze sbM betroffen sind. Siehe auch
Antwort in
KomNet zur Frage der SBV-Teilnahme an Betriebsbegehung.
Diese
Kurse werden von praxiserfahrenen
Ingenieuren (Technische Berater) der
InÄ gehalten. Jede VP sollte grds. einen derartigen Fachkurs besuchen.
Heike hat geschrieben:Gefährdungsbeurteilungen?
Zur
Gefährdungsbeurteilung vergl. auch
Diskussion aus 2015 und
hier. Rechte auf
Mitbestimmung des BR und PR bei der Entscheidung über die Methoden der Gefährdungsbeurteilungen sind teils höchst unterschiedlich ausgestaltet laut BAG und BVerwG. Die Gefährdungsbeurteilungen sind zu
dokumentieren. Gesetzliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeit mit Übersichten und Kurzbeschreibungen anerkannter Beurteilungsverfahren finden Sie bei
ergo-oline. Zur "zwingenden Mitwirkung der SBV bei der Gefährdungsbeurteilung" sbM siehe
Georgi, Fachbeitrag 16 | 2008 auf reha-recht.
Viele Grüße
Albin Göbel