Hallo,
Während die Teilnahme am ASA in § 95 Abs 4 eindeutig geregelt ist, habe ich bezüglich des Teilnahmerechts der SBV an den Betriebsbegehungen keine Hinweise gefunden.
Ich leite den Anspruch aber aus den allg. Überwachungs-und Kontrollfunktionen ab:
- Barrierefreiheit des Arbeitsplatzes?
- Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes?
-...
Fragen:
1. Liege ich mit dieser Auffasung richtig?
2. Gibt es noch andere Begründungen die die Teilnahme rechtfertigen?
Besten Dank vorab
Teilnahme der SBV an Betriebsbegehungen
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AW: Teilnahme der SBV an Betriebsbegehungen
Hallo,
das sehe ich auch so. Die SBV hat nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX ein eigenständiges Überwachungsrecht und auch eine Überwachungspflicht bezüglich der Einhaltung der zugunsten der sbM vom Arbeitgeber zu beachtenden Rechtsvorschriften. Aufgrund dieser Befugnis und Verpflichtung hat sich die SBV - wie der BR - davon auch selbst zu überzeugen. Insbesondere wenn es um Anregungen oder Beschwerden der sbM nach § 95 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB IX geht. Das setzt noch keinen Verstoß des Arbeitgebers gegen maßgebliche Rechtsvorschriften voraus. Es genügt der Hinweis auf die Wahrnehmung der Aufgaben der SBV sowie im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit , wenn der Grund für die Betriebsbegehung dem Arbeitgeber in allgemeiner Form angezeigt wird.
Um den evtl. erforderlichen Handlungsbedarf einzuschätzen, muss die SBV schließlich den einzelnen Betroffenen am jeweiligen Arbeitsplatz kennenlernen.
das sehe ich auch so. Die SBV hat nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX ein eigenständiges Überwachungsrecht und auch eine Überwachungspflicht bezüglich der Einhaltung der zugunsten der sbM vom Arbeitgeber zu beachtenden Rechtsvorschriften. Aufgrund dieser Befugnis und Verpflichtung hat sich die SBV - wie der BR - davon auch selbst zu überzeugen. Insbesondere wenn es um Anregungen oder Beschwerden der sbM nach § 95 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB IX geht. Das setzt noch keinen Verstoß des Arbeitgebers gegen maßgebliche Rechtsvorschriften voraus. Es genügt der Hinweis auf die Wahrnehmung der Aufgaben der SBV sowie im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit , wenn der Grund für die Betriebsbegehung dem Arbeitgeber in allgemeiner Form angezeigt wird.
Um den evtl. erforderlichen Handlungsbedarf einzuschätzen, muss die SBV schließlich den einzelnen Betroffenen am jeweiligen Arbeitsplatz kennenlernen.
AW: Teilnahme der SBV an Betriebsbegehungen
Besten Dank für die rasche Rückmeldung
AW: Teilnahme der SBV an Betriebsbegehungen
Hallo Zusammen,
ich habe auch dieses Problem. Inzwischen werde ich (seit Oktober 2014 ganz neue SBV) zwar endlich zu ASA-Sitzungen eingeladen, jedoch nicht zu Begehungen mit dem Argument:
- man findet hierzu nichts in den Gesetzen
- wir sind eh schon so viele Personen
- wenn die SBV noch mitgeht, dann dauert es noch länger usw...
Alles, nur weil man die SBV halt nicht dabei haben will und Angst hat, dass "jemand" vielleicht nicht mehr so wichtig ist oder die SBV was zu kritisieren hat oder etwas "besser" weiß....
Man hat mir jedoch das "großzügige" Angebot gemacht, dass ich ja alleine eine Begehung machen könnte. Mein Argument, dass eine Begehung sozusagen ein ASA in einem Kreis ist, der nicht "sitzt" sondern "geht" und dass man sich nur gemeinsam ein umfassendes Bild machen könne, wird überhört. Und schließlich wird die SBV auch nicht behindert, denn schließlich steht es mir frei, wann ich in welchem Gebäude eine alleinige Begehung machen will, bei der ich dann auch meine Kontrollfunktion ausüben könne.
Es wäre wirklich gut, wenn in der neuen, überarbeiteten Version auch die Betriebsbegehungen mit aufgeführt werden.
So kämpft man unnötige Kämpfe mit AG, BR, Sibes usw., die eine SBV nicht unbedingt braucht.......
Viele Grüße
yafane
ich habe auch dieses Problem. Inzwischen werde ich (seit Oktober 2014 ganz neue SBV) zwar endlich zu ASA-Sitzungen eingeladen, jedoch nicht zu Begehungen mit dem Argument:
- man findet hierzu nichts in den Gesetzen
- wir sind eh schon so viele Personen
- wenn die SBV noch mitgeht, dann dauert es noch länger usw...
Alles, nur weil man die SBV halt nicht dabei haben will und Angst hat, dass "jemand" vielleicht nicht mehr so wichtig ist oder die SBV was zu kritisieren hat oder etwas "besser" weiß....
Man hat mir jedoch das "großzügige" Angebot gemacht, dass ich ja alleine eine Begehung machen könnte. Mein Argument, dass eine Begehung sozusagen ein ASA in einem Kreis ist, der nicht "sitzt" sondern "geht" und dass man sich nur gemeinsam ein umfassendes Bild machen könne, wird überhört. Und schließlich wird die SBV auch nicht behindert, denn schließlich steht es mir frei, wann ich in welchem Gebäude eine alleinige Begehung machen will, bei der ich dann auch meine Kontrollfunktion ausüben könne.
Es wäre wirklich gut, wenn in der neuen, überarbeiteten Version auch die Betriebsbegehungen mit aufgeführt werden.
So kämpft man unnötige Kämpfe mit AG, BR, Sibes usw., die eine SBV nicht unbedingt braucht.......
Viele Grüße
yafane
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Teilnahme der SBV an Betriebsbegehungen; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb
Hallo fska,fska hat geschrieben:habe bezügl. des Teilnahmerechts der SBV an Betriebsbegehungen keine Hinweise gefunden
auch in den folgenden beiden IQPR-Fachbeiträgen wurde diese Frage nicht aufgegriffen. Der Gesetzgeber hat bisher nur die Hinzuziehung des Betriebsrats zu den gemeinsamen "Besichtigungen" der Betriebsstätten ausdrücklich normiert in § 89 Abs. 2 BetrVG. Die Hinzuziehung einer SBV könnte z.B. durch eine Inklusionsvereinbarung bzw. durch eine ASA-Geschäftsordnung geregelt werden. Dass die Hinzuziehung der SBV als sachgerecht bzw. sinnvoll angesehen werden kann, ist nachzulesen z.B. in dem Arbeitsschutzportal: „Die Anwesenheit von Betriebsleitern, Bereichsleitern und SBV kann sinnvoll sein“ bei Betriebsbegehungen. Ferner auch BIH-Ratgeber: „Bei Betriebsbegehungen im Rahmen des Arbeitsschutzes sollten SBVs ebenfalls mitwirken – oft ergeben sich konkrete Fragen für Beschäftigte mit Behinderungen erst vor Ort.“
Fachbeiträge von Dr. Anja Georgi:
"Die Rechte der SBV bezüglich ihrer Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss und bei der innerbetrieblichen Organisation der Arbeitssicherheit" auf reha-recht.de
• Forum B, 15/2008, Teil I
• Forum B, 16/2008, Teil II
Siehe auch folgende Fachbeiträge mit Checkliste:
• Betriebsbegehungen - gut organisiert und sinnvoll durchgeführt - Teil 1
• Betriebsbegehungen - gut organisiert und sinnvoll durchgeführt - Teil 2
yafane hat geschrieben:… endlich zu ASA-Sitzungen geladen
- »Antiquariat im Web zum SchwbG a.F.«
- »Veraltete IG Metall-Grafik von 1998«
- »Beispiel Bayern«
Viele Grüße
Albin Göbel