zu den folgenden Fragen habe ich bisher nur Aussagen gefunden, die einen großen Interpretationsspielraum beinhalten
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1) Wer muss die Briefwahlunterlagen erstellen und verschicken? Der Wahlleiter (inkl. evtl. Wahlhelfer)? Die amtierende SBV? Oder alle zusammen in Kooperation?
2) Die Briefwahlunterlagen sollen analog zum förmlichen Verfahren erstellt werden. An einer Stelle habe ich gelesen, „die Stimmzettel“ werden verschickt. Das kann's ja wohl nicht sein, oder? Neben Stimmzettel, Wahlumschlag und Freiumschlag muss ja wohl mindestens noch eine Erklärung zur Wahlausübung (siehe förmliches Verfahren) hinzukommen?! Muss auch die Wahleinladung (analog zur Wahlausschreibung beim förmlichen Verfahren) dazu?
Vielen Dank und herzliche Grüße
S. Grauer