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Auswirkung von Wiederanstellungen 'pensionierter' Personen

Verfasst: Montag 12. September 2022, 09:58
von RaKo
In vielen großen Unternehmen aus der Energieerzeugung kommt es aktuell dazu, dass Kolleg*innen wieder eingestellt wurden, die über Langzeitkonten schon in der passiven Phase hin zum Ruhestand waren. Diese selbst sind somit (soweit entsprechender GdB gegeben) wieder wahlberechtigt. ABER: Was bedeutet dies für andere Kolleg*innen, die sich auf gleicher vertraglicher Grundlage ebenfalls in der 'passiven Phase' befinden und bislang noch nicht wieder angestellt wurden. Der Gesetzgeber hat doch (so bei Reha, Elternteilzeit, befristeter vollständiger Erwerbsunfähigkeit) immer auch bei aktueller nicht-Beschäftigung eine Wahlberechtigung eingeräumt, wenn & weil eine spätere Beschäftigung MÖGLICH ist. Dies ist ja nun in den genannten Fällen anscheinend auch der Fall.

Re: Auswirkung von Wiederanstellungen 'pensionierter' Personen

Verfasst: Montag 12. September 2022, 10:38
von albarracin
Hallo,

die Wahlberechtigung orientiert sich nicht an MÖGLICHKEITEN, sondern nur an Fakten. Und wenn kein Vertrag über die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über das gesetzliche Rentenalter hinaus abgeschlossen wurde, dann sind Beschäftigte in der ATZ-Ruhephase eben nicht mehr wahlberechtigt.

Re: Auswirkung von Wiederanstellungen 'pensionierter' Personen

Verfasst: Montag 12. September 2022, 11:26
von RaKo
... na ja: Aber FAKT ist, dass hier entgegen (!) der vertraglichen Vereinbarung Kolleg*innen nicht in die Pension gegangen, sondern zurück ins Unternehmen geholt wurden. Und im Übrigen ist bei zeitlich befristeter vollständiger Erwerbsunfähigkeit von keinem Faktum auszugehen, weil niemand weiß, ob anschließend wieder eine Beschäftigung stattfindet: es besteht eben nur die MÖGLICHKEIT.

Re: Auswirkungen von Wiederanstellungen „pensionierter“ Personen nach Altersteilzeit

Verfasst: Montag 12. September 2022, 14:10
von jada.wasi
RaKo hat geschrieben: Montag 12. September 2022, 11:26 ... na ja:
Es ist eher müßig, solche Rechtsvergleiche in einem Praxisforum anzustellen, wenn ATZ-Freistellungsphase schon längst (seit Jahrzehnten) durch alle Instanzen abschließend entschieden wurde, z.B. BVerwG vom 15.05.2002, 6 P 18.01, für PR-Wahlen. Das ist ganz herrschende Ansicht und gilt selbstverständlich auch für SBV-Wahlen, wie schon geschrieben, und auch lt. BIH-Wahlbroschüre und verdi und Rechtsschrifttum. Ebenso BAG, 25.10.2000 – 7 ABR 18/00, für Aufsichtsrat sowie VGH Bayern, 14.11.2001, 17 P 01.638, für Personalrat.

so bei Reha, Elternteilzeit …
Reha-Maßnahmen sowie die Elternzeit sind insoweit wahlrechtlich nicht vergleichbar für die SBV-Wahlen mit_ATZ-Freistellung laut Fachliteratur und auch BIH. Rechtsfrage daher seit über zwanzig Jahren geklärt (höchstrichterlich). Gruß Jada Wasi

Re: Auswirkung von Wiederanstellungen 'pensionierter' Personen

Verfasst: Montag 12. September 2022, 14:18
von albarracin
Hallo,

auch der von Dir gezogene Vergleich mit befristeter Erwerbsminderung ist unzulässig. Denn im Gegensatz zur Passivphase der ATZ, die fest mit einem Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses wegen Renteneintritt verbunden ist, besteht bei der befristeten Rente der Arbeitsvertrag uneingeschränkt und unbefristet weiter und lebt nach Ablauf der Rentenphase automatisch wieder auf.
Auch dieser Charakter der befristeten Rente und die damit verbundene Wahlberechtigung ist in Rechtsprechung und Kommentierung völlig unstrittig.